Druckschrift 
4 (1895) Politik
Entstehung
Seite
254
Einzelbild herunterladen
 

254

Aristoteles, Politik.

Versammlung, die Magistraturen, die Gerichte, die Bewaffnung unddie Leibesübung. Was die Volksversammlung betrifft, so wirdverordnet, daß alle die Befugnis haben an derselben teilzunehmen;nur sollen die Reichen Strafe zahlen, wenn sie nicht erscheinen, undzwar trifft sie die Strafe allein, oder sie sind gehalten, ein viel höheresStrafgeld zu zahlen als die anderen. In betreff der Magistraturenliegt die Illusion in der Einrichtung, nach welcher diejenigen, welcheden gehörigen Vermögenssatz haben, die Staatsämter nicht ablehnendürfen wohl aber die Armen, hinsichtlich der Gerichte in der Ein-richtung, daß für die Reichen Strafe darauf steht, wenn sie sich demRichteramte entziehen, die Armen dagegen straflos sind oder, wie esin Charo'ndas' Gesetzen bestimmt ist, nur eine geringe, jene hingegeneine erhebliche Strafe erlegen.

7. An manchen Orten hat jeder, der seinen Namen in eineListe einschreiben läßt, das Recht an Volksversammlung und Gerichtenteilzunehmen. Wenn er aber nach so geschehener Einschreibungweder in der Volksversammlung noch im Gerichte erscheint, so hat erschwere Strafen zu gewärtigen. Die Absicht geht hier dahin, durchdie Strafe von der Anmeldung abzuschrecken, durch die Nicht-anmeldung mithin von der Teilnahme an Volksversammlung undGericht auszuschließen.5 Zn betreff der Waffenführung und Leibes-^übung verfolgt die Gesetzgebung dasselbe Ziel: die Armen sollen nichtgehalten sein, Waffen zu besitzen, für die Neichen aber steht Strafedarauf, wenn sie keine besitzen. Desgleichen trifft bei Vernachlässigungder Leibesübung die einen keine Strafe, während die Neichen dafürbestraft werden, wobei die Absicht ist, diese durch die Strafe zurGymnastik anzuhalten, jene durch die Straflosigkeit davon abzu-halten. Dies sind nun die oligarchischen Kunstgriffe in der Gesetz-gebung.

4. D. h. es soll ihnen nicht erlaubt sein, eidlich zu erklären, daß siean der Übernahme eines Amtes durch Krankheit oder sonstige Umständeverhindert sind.

5. Alle diese Einrichtungen zielen dahin, die Armen zu veranlassen,sich der Teilnahme an der Regierung, Verwaltung unv an den Gerichtenvon selbst zu entziehen.