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Aristoteles, Politik.
durch die Kraft seines eigenen Wesens aufrecht erhalten, nicht aberdurch Unterstützung vom Auslande her, etwa dadurch, daß der größereTeil seiner Nachbarn sich für sein Bestehen interessierte (denn einsolches Interesse könnte auch dem Bestehen einer schlechten Verfassunggelten 5), sondern dadurch, daß er, die Wünsche aller seiner Angehörigenvollkommen befriedigend, den Wunsch nach einer Veränderung derStaatsform bei ihnen nicht aufkommen läßt. — Soviel über die Artund Weise, wie man einen Verfassungsstaat und wie man die so-genannten Aristokratieen einzurichten hat.
Achtes Kapitel.
So hätten wir denn nur von der Tyrannis noch zu sprechen,nicht als ob darüber viel zu sagen wäre, sondern damit auch sie ihreStelle in der Untersuchung erhalte, da wir ja auch sie teilweise alseine Verfassung ansehen. Über das Königtum haben wir in denfrüheren Vorträgen gehandelt ^ und daselbst das vorzugsweise sogenannte Königtum erörtert, sowie den Nutzen oder Schaden des-selben für die Staaten und wen und woher man den König zuwählen und wie man das Königtum einzurichten habe, dort aus-einandergesetzt.
2. Zn dem Verlaufe dieser unserer Erörterungen über dasKönigtum stellen wir zwei Arten von Tyrannenherrschaft auf, diewegen der ihnen gemeinschaftlichen gesetzlichen Grundlage beide einegewisse Ähnlichkeit mit dem Königtum haben. Denn wie bei manchenBarbaren unumschränkte Monarchen gewählt werden, so wurden vorZeiten auch beiden alten Hellenen dergleichen Alleinherrscher gewählt,welche Äsymne'ten^ hießen. Die Herrschaft derselben war, trotzeiniger zwischen ihnen vorkommenden Unterschiede, wegen ihrergesetzlichen Grundlage, auf der ihnen ein freiwilliger Gehorsam
ö. Die „Kongreßstaaten" des modernen Europa liefern die Belegefür diese Behauptung des alten Philosophen.
1. Im dritten Buch, Kap. 9.
2. Siehe Buch III, Kap. 9.