Viertes Buch. Siebentes Kapitel.
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geschieht, jedes der beiden Extreme zur Erscheinung kommt. — 5. Sogilt die genannte Verfassung bei vielen für eine Demokratie, weilsie viele demokratische Einrichtungen hat, wie z. B. gleich die Kinder-crziehung. Es werden nämlich dort die Kinder der Neichen ganz soerzogen, wie die Kinder der Armen, und die Bildung, welche denersteren zu teil wird, können die Kinder der Armen auch erlangen.Dasselbe findet in der nächstfolgenden Altersstufe und nach demEintritt in die Mannesjahre statt, und nichts zeichnet da den Reichenvor dem Armen aus. Ebenso ist die Kost für alle dieselbe in dengemeinschaftlichen Mahlzeiten^, und des Reichen Kleidung^ ist der-art, daß sie sich jeder Arme auch verschaffen kann. Demokratisch istferner die Einrichtung, daß das Volk die eine der höchsten Magistra-turen durch seine Wahl besetzt und daß Leute aus der Gemeinde zuder andern selbst wählbar sind. Das Volk wählt nämlich den Ratder Alten (Gero'nten), während das Evho'renamt Leute aus demVolke selbst bekleiden können. Nach der Ansicht anderer gilt da-gegen diese Verfassung für eine Oligarchie, wegen ihrer zahlreichenoligarchischen Bestandteile, als da sind: die Bestellung zu allen Ämterndurch Wahl, der hierbei gebotene gänzliche Ausschluß des Loses, dienur in wenigen Händen liegende Befugnis, Todesstrafe und Ver-bannung zu verhängen, und andere Elemente der Art.
6. Der durch eine gelungene Mischung erwachsene Verfassungs-staat muß nun ganz so aussehen wie Oligarchie und wie Demokratie,und nicht nur wie eine dieser beiden Formen. Er muß sich ferner
3. Ms einst König A'gis, vom Kriege gegen Athen zurückgekehrt,begehrte, daß man ihm seine Portion von der Gemeindemahlzeit ins Hausschicken möchte, weil er dort mit seiner Frau zu speisen wünschte, ward ihmdies nicht gewährt. Plutarch im Leben des Lykurg 12. Der Beitragzu den Mahlen betrug monatlich für jeden Speisegast einen Scheffel Gersten-graupen, acht Kannen Wein, eine ziemliche Menge Käse (als vorzugsweisenährend), dritthalb Pfund Feigen und 'eine Kleinigkeit an Gelds Werdiesen Beitrag nicht aufbrachte, ward aus der Zahl der Vollbürger ge-strichen. S. oben II, 6, 21.
4. Sie war ein mantelförmiaer Überwurf von grobem Tuch undknappem Maß. Dazu ein Unterkleid aus grobem Wollenzeug, wie einMännerhemd geformt, bis ans Knie reichend, ohne Ärmel. Die Fußbekleidungist eine einfache Ledersohle für Männer, mit Befestigungöriemeu. JederMann trug einen tüchtigen Stock.