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4 (1895) Politik
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Aristoteles, Politik.

Gegenstand, z. B. über die Rechtspflege, zusammen. Wenn in denOligarchieen die Reichen, welche sich dem Richteramt entziehen, Geld-strafe zahlen müssen, während die dabei fungierenden Armen nichtEntschädigungsgelder ^ erhalten, wenn dagegen in den Demokratienzwar den Armen diese Gelder gezahlt werden, den Reichen aber keineStrafe auferlegt wird, so nehme man das gemeinschaftliche Mittelaus beiden 2 , und man hat eine republikanische, weil aus beidenVerfassungen gemischte, Institution. Dies wäre eine Art derVerschmelzung.

3. Eine zweite Art würde darin bestehen, daß man zwischenden gesetzlichen Verordnungen beider einen Mittelweg träfe. Z. B.wenn in der Demokratie zur Teilnahme an den Volksversammlungenentweder gar kein Census oder doch nur ein höchst geringer berechtigt,dort aber ein hoher, so nimmt man in Ermangelung eines Mittelsdas beiden gemein wäre, keinen dieser beiden Sätze, sondern einenmittleren Vermögenssatz zwischen beiden. In einer dritten Artentnimmt man, bei zwei gesetzlichen Bestimmungen, einen Teil ausdem oligarchischen, den andern aus dem demokratischen Gesetze. Ichmeine so. Es gilt z. B. für demokratisch, daß die Staatsämter durchsLos, für oligarchisch, daß sie durch Wahl besetzt werden, und wiederfür demokratisch, daß dabei nicht der Census, für oligarchisch, daßder Census berücksichtigt wird. Folglich entnimmt man im Sinneeines aristokratischen und republikanischen Institutes das eine ausdieser, das andere aus jener Form: aus der Oligarchie die Besetzungder Staatsämter durch Wahl, aus der Demokratie den hierbei ver-ordnten Ausschluß des Census. So verbindet man beides.

4. Die Probe einer gut getroffenen Mischung von Demokratieund Oligarchie würde nun diese sein, wenn es möglich wäre, einenund denselben Staat ebenso gut Demokratie, wie Oligarchie zunennen. Gerade die gute Mischung wird hier bei allen ein Schwankenin der Benennung Hervorbringen, wie das denn bei dem Mittelwegüberhaupt zutrifft, in welchem, wie in der Verfassung der Lakedämonier

1. Dies ist der Grundbegriff dessen, was die AltenBesoldungen"heiße».

2. Nämlich Strafgelder der Reichen und Entschädigung der Armen.