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Aristoteles, Politik.
auch, das; man bei der Gesetzgebung die Anzahl und die Unterschiededer Verfassungen innehaben muß, weil dieselben Gesetze unmöglichallen Oligarchieen oder allen Demokratieen förderlich sein können,sobald es nämlich in der That feststeht, daß es mehrere Arten undnicht bloß eine Demokratie oder eine Oligarchie gibt.
Zweites Kapitel.
Wir unterschieden zu Anfang der Untersuchung von den Ver-2 fassungen drei normale Verfassungen: Königtum, Aristokratie undrepublikanische Verfassung, und drei Ausartungen derselben: Tyrannisaus Königtum, Oligarchie aus Aristokratie, Demokratie aus repu-blikanischer Verfassung (Politie). Von Aristokratie und Königtumhaben wir bereits gesprochen; denn die beste Verfassung zum Gegen-stände der Untersuchung machen heißt so viel, als diese beiden Formenzugleich mitbehandeln, da jede von beiden zu ihren: Bestehen Tugendverlangt, die zugleich mit äußeren Hilfsmitteln ausgestattet ist. Auchüber den Unterschied von Aristokratie und Königtum haben wir unsausgesprochen und angegeben, wann eine Verfassung für Königtun:gehalten werden müsse. So bleibt uns denn nur noch die Ent-wickelung des Verfassungsstaates im eigentlichsten Sinne, der denallgemeinen Namen Politik führt, allein übrig, und von denanderen Verfassungen die Besprechung der Oligarchie, der Demokratieund der Tyrannis.
2. Es füllt nun auch bei diesen Entartungen leicht in dieAugen, welche die schlimmste und welche die nächst schlimmste ist. Derschlimmste Grad der Entartung nämlich muß sich notwendig in derersten und göttlichsten der guten Verfassungen zeigen, in: Königtum.Das Königtun:, soll es nicht ein leerer Name ohne alle Realitätsein, beruht auf der überwiegenden Überlegenheit der königlichenPerson? Mithin ist die Tyrannis eine Entartung im höchsten Grade
1. Republik, Freistaat.
- 2. Dies ist die Ansicht des Aristoteles und des Altertums über dasKönigtum. Es macht nicht, wie in den germanischen Staaten, den An-