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4 (1895) Politik
Entstehung
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Viertes Buch. Erstes Kapitel.

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deren Annahme sich auf dem Grunde der bestehenden Verhältnisse so-fort empfiehlt, und für die sich die Teilnahme aller als leicht zu ge-winnen herausftellt; denn es ist kein weniger schwieriges Stück Arbeit,eine Verfassung zu verbessern, als eine solche von vorn herab aufzu-stellen, wie ja auch das Umlernen nicht minder schwierigist, als das erste Lernen. Es kommt also zu den an den Staats-mann zu machenden Forderungen, wie sie vorhin erhoben wurden,noch die hinzu, das; er den bestehenden Verfassungen aufzuhelfen wisse.Dies aber ist unmöglich, wenn er nicht weiß, wie viele Arten vonVerfassung es gibt. Heute aber meinen manche, es gäbe nur eineDemokratie und eine Oligarchie, was durchaus unrichtig ist.

5. Ebenso mm, wie der Politiker mit dem verschiedenen Cha-rakter der Verfassungen und mit der Zahl ihrer Kombinationen be-kannt sein muß, so muß auch eine gleiche Einsicht ihn die bestenGesetze erkennen lassen und diejenigen, welche einer jeden Verfassunggemäß sind. Denn nach den Verfassungen müssen sich die Gesetzerichten, und richten sich auch insgemein danach, nicht aber die Ver-fassungen nach den Gesetzen. Denn die Verfassung bestimmt ineinein Staate die obrigkeitliche Gewalt, die Art ihrer Verteilung,die Souveränität, sowie den Zweck, auf den ein jeder Staatsvereinhinausläuft, und den er verwirklichen will? Die Gesetze dagegensind von den Bestimmungen, welche den Charakter einer Verfassungangeben, wohl zu unterscheiden; sie sind Bestimmungen, nach welchendie Obrigkeiten regieren und die Übertreter derselben im Zaume hal-ten sollen? 6. Aus diesem Verhältnisse zwischen beiden folgt aber

3. Kurz zusammengefaßt heißt es in Aristo'teles' Rheto'rik I, 8": Esdarf aber das Ziel (Zweck) einer Verfassung nicht unbeachtet bleiben; dennman wählt immer das, was zum Ziele führt. So ist denn das Ziel derDemokratie Freiheit, der Oligarchie Reichtum, der Aristokratie waszur Bildung und Gesetzlichkeit gehört, der Tyra'nnis Bewahrungder eigenen Macht.

4. Der Unterschied zwischen Konstitution und dem Komplexe der Ge-setze, die das allgemeine Civilrecht bilden, ist wichtig. Er wäre heute allendenen zu empfehlen, welche Gründe haben mögen, ihn nicht gelten zulassen, und die deshalb nicht oft genug, statt von einer Konstitution, voneinemVerfassungsgcsetze" reden, das ein Gesetz sei, wie jedes andere auch.

* Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland ü'ber atles.ssaiigenfcheidtsche B. gr. u. röm. Sl.; Bd. 23j Lfrg. 13.^ Aristoteles. IV. 15