Drittes Buch. Achtes Kapitel.
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Sonderinteresse im Auge, aber auch da, wo das allgemeine Beste derZweck ist, verfährt man nicht anders, und es mag ein aus dem Ge-biete der anderen Künste und Wissenschaften entnommenes Beispielzur Erläuterung dienen. Es wird nämlich weder der Maler einen Fuß,der das Verhältnis überschreitet, an der dargestellten Figur stehenlassen, wäre er auch noch so schön, noch der Schiffbauer einen Schiffs-spiegel oder einen anderen Teil seines Schiffes. Ebensowenig wirdauch der Dirigent des Chors eine Stimme, die an Kraft und Schönheitden ganzen Chor übertrifft, im Chore mitsingen lassen. — 6. Hiernachsteht also dem nichts im Wege, daß das Verfahren der Monarchenmit dein der Freistaaten sich in Übereinstimmung befinde, voraus-gesetzt daß sie zu der Maßregel nur dann greifen, wenn die Be-hauptung ihrer Macht im Interesse ihres eigenen Staates liegt. Eshat mithin die Idee des Ostracismus als Mittel gegen die anerkanntüberragenden Elemente im Staate eine gewisse politische Berechtigung.Besser ist es freilich, wenn der Gesetzgeber die Verfassung von vornher-ein so einrichtet, daß sie eines solchen Heilmittels nicht bedarf. Trifftsich's aber so, daß er das Steuer des Staates schon in zweiter Handführt, so mag er immerhin versuchen, mit einem solchen Mittel Ver-besserungen herbeizuführen. Zn diesem Sinne aber wird das Institutin den Staaten nicht gehandhabt: man sah nicht eigentlich auf dasBeste der Verfassung, sondern bediente sich des Ostracismus als einespolitischen Parteimittels. Es leuchtet also ein, daß der Ostracismusin den entarteten Staatsformen, als das Selbstinteresse derselbenfördernd, gerecht ist; und ebenso einleuchtend ist vielleicht auch, daßer nicht absolut gerecht ist.4
4. Es war lange Zeit üblich, das Institut des Ostracismus als einenunwiderleglichen Beweis leichtsinniger demokratischer Thorheit anzusehen.Aber in der That existiert es in allen Staatsformen. Der Tyrann räumtseinen Gegner aus dem Wege, die Oligarchie denjenigen, welcher die Oli-garchenwirtschaft bedroht. In der Demokratie ist das Verfahren wenigstensöffentlich, die betreffende gefährliche Person entfernt ein Majoritätsbeschlußdes Volkes, also auch schonender, zumal da die Entfernung auch eine nurzeitweilige sein kann. Heute schaffen den Ostracismus die Verhältnisse:das Individuum wird Flüchtling, und es hängt in den meisten Fällen vonder Flüchtlingspolitik ab, ob die Verbannten ihr Brot der Verbannung inRuhe esten können, oder nicht. Vergl. Schümann, Griech. Altertümer!,