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Aristoteles, -Politik.
es in der That auch Gerechtigkeit und kriegerische Tugend, ohnewelche kein Staat Bestand haben kann; nur ist dabei der Unter-schied, daß jene ersten Eigenschaften die unentbehrlichen materiellenElemente seines Bestehens, diese die sittlichen Elemente zu seinergeordneten Einrichtung bilden. Zur Befriedigung der Be-Bekk.dürfnisse seiner bl.os;en Existenz können nun entwederalle oder einige jener Eigenschaften mit Recht um denVorrang streiten; dagegen werden für die Verwirk-lichung eines würdigen und glücklichen Lebens sich mitdem vollkommensten Recht nur geistige und sittlicheBildung den Vorrang streitig machen dürfen, wie auchvorhin schon gesagt worden ist.o
7. Da nun diejenigen, welche allen andern nur in einem Stückegleich sind io, nicht in allen Stücken mit ihnen zu gleichen Teilengehen dürfen, und da ebenso diejenigen, welche mit den andern allenverglichen, nur in einem Stücke ungleich sindn, nicht in allenStücken ungleich bedacht zu werden beanspruchen können, so sind not-wendig alle Verfassungen, in welchen das geschieht, Entartungen.^Nun ist auch schon früher gesagt worden, daß in gewisser Hinsicht allemit ihren Ansprüchen im Rechte sind, im absoluten Rechte aber nichtalle. So können die Reichen geltend machen, daß sie den meistenGrund und Boden besitzen, der als ein gemeinschaftliches Gut desganzen Staats anzusehen ist; ferner daß sie in eingegangenenGeschäftsverbindlichkeiten größtenteils zuverlässiger sind. Die Freienund die Edelgebornen, die sich einander nahe stehen, können für sichanführen, daß Leute von edler Abkunft in höheren: Grade Bürgersind, als Niedriggeborene; denn edle Abkunft genießt daheim bei sichimmer einer gewissen Ehre. Ferner auch noch aus der Rücksicht, weildie von besseren Eltern stammenden auch in der Regel besser sind;denn Adel ist die sich fortpflanzende Tüchtigkeit eines Geschlechts.^
!>. Am Schluß des fünften Kapitels.
10. Z. B. in der Freiheit.
11. Z. B. reicher oder ärmer als die andern sind.
12. „Parekbasen", Ausschreitungen und Abweichungen von den nor-malen Politiken.
13. S. K. F. Hermann a. a. O. § 57, Anm. 4.