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4 (1895) Politik
Entstehung
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201
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Drittes Buch. Siebentes Kapitel. 2 g 1

Einfluß auf die Kunftleistung haben müsse; allein den haben siedurchaus nicht.

4. Ferner wäre ja auch, nach jenem Satzes jedes Gut mitjedem andern vergleichbar. Denn wenn eine bestimmte Körper-größe für irgend etwas höheren Wert verliehe, und gegen Reich-tum und Freiheit in die Schranken treten könnte, so müßte ja auchdie Körpergröße überhaupt sich mit jenen beiden Eigenschaftenmessen dürfen. Es wäre also, wenn der Vorzug, den an Körper-größe hat, höher stehen darf, als der Vorzug, den L an Tugendhat, und wenn überhaupt Körpergröße einen größeren Vorzuggeben kann, als Tugend, somit alles vergleichbar. Denn wenn einebestimmte Quantität von einer Sache mehr Wert hat, als einebestimmte Quantität von einer andern, so muß es eine bestimmteQuantität bei beiden geben, wonach ihr Wert gleich ist.?

5. Solche Vergleichungen sind nun unmöglich, und daherwird auch vernünftigerweise in politischen Verhältnissen nicht aufGrund jeder persönlichen Ungleichheit ein Vorzug bei der Be-werbung um Staatsämter beansprucht. Denn wenn die einenlangsam, die andern schnell zu Fuße sind, so liegt darin noch keinGrund, diesen politische Vorzüge vor jenen einzuräumen, sonderndie gymnischen Kampfspiele sind das Feld, auf welchem ihrem Vor-züge die gebührende Ehre zu teil wird. Hier hingegen^ dürfennur solche Vorzüge gegen einander in die Schranken treten, welche,den Elementen des Staatsvereins entsprechend, dessen wesentlicheBedürfnisse befriedigen zu können behaupten. Mit gutem Grundeerheben daher die Edlen, die Freien und die Reichen Anspruch aufden Vorrang der Ehre. Denn Freigeborne einerseits und Steuer-zahler andererseits muß es im Staate geben, welcher aus lauterMittellosen ebensowenig bestehen kann, wie aus lauter Sklaven.

6. Sind aber freie Geburt und Vermögen notwendig, so sind

6. Dem ganz zu Anfänge aufgestellten.

7. Es müßte demnach einen Grad körperlicher Größe geben, der miteinem bestimmten Grade der Tugend gleichen Wert hätte.

8. In dem Anspruch, wegen irgend eines Vorzuges in der Bewerbungnin ein Staatsamt besonders berücksichtigt zu werden.