Drittes Buch. Sechstes Kapitel.
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der, welcher das ganze Gebiet der Heilkunde beherrscht9, und drittensder Kenner, oder der gebildete Dilettant; denn dergleichen Leute gibtes überhaupt in allen Künsten, und wir gestehen diesen allgemeinGebildeten ein Urteil ebensogut zu, als den Sachverständigen. —9. Demnach sollte man meinen, daß es nun auch ebenso sich mit derWahl der Magistrate verhalte; denn das richtige Wählen ist auch Sacheder Sachverständigen, wie z. B. nur Geometriker den Geometer, dieSchiffahrtslündigen den Steuermann richtig wählen können. Aller-dings können zwar in wenigen Verrichtungen und Künsten auch mancheLeute, die nicht vom Fach sind, ein richtiges Urteil haben, aber we-nigstens nicht in einem höheren Grade als die Leute vom Fach. Ausdiesem Grunde Hütte man also der Menge die Gewalt, welche dieObrigkeiten wählt und sie zur Rechenschaft zieht, wohl nicht anzu-vertrauen. — 10. Indessen sind vielleicht die hier vorgetragenenBedenken nicht durchgängig stichhaltig, einmal aus dem vorhin an-gegebenen Grunde, vorausgesetzt, daß man es nicht mit einer allzuverknechteten Menge zu thun hat. Denn einzeln genommen wird zwarein jeder ein schlechteres Urteil haben als die Sachverständigen, allezusammen aber vereinigt, ein besseres, oder doch nicht schlechteres.Zweitens ist in einigen Dingen der verfertigende Künstler weder deralleinige noch der beste Richter in allen denjenigen Stücken, worüberein Urteil auch den nicht Sachverständigen anheimfällt. So hat z. B.ein Haus nicht bloß der zu beurteilen, der es gebaut hat, sondern nochbesser wird es der beurteilen, der es braucht^, und das ist der Haus-
es war dies ausgedehnter der Fall, als bei uns, wo nur der Augenarzt, derZahnarzt und einigermaßen auch der Wundarzt als Spezialärzte heraustreten.
9. Ihn nennt Aristoteles sehr schön den „Architektoniker", weil er diegesamte Wissenschaft so übersieht, wie der Baumeister die Teile des Ge-bäudes. Auch die weltumfassenden Vermögen, Tugenden und Wissenschaften,z. B. die Wissenschaft vom Staate, nennt er die architektonischen, die um-fassenden, leitenden, Verhältnisse gestaltenden. S. Ethik I, 1.
10. Unsere Kämpfe mit den Schuhmachern und Kleidermachern er-mahnen uns noch heute, an diesem von Aristoteles uns zugesprochenenRechte festzuhalten, nach welchem über den Stiefel und Schuh nicht bloßder zu urteilen berechtigt ist, der ihn macht, sondern auch der, der ihnträgt. — Die Anwendung auf das Politische ist leicht gemacht.