Drittes Buch. Fünftes und sechstes Kapitel.
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Sta at ist die Vereinigung von Geschlechtern und Ortschaf-ten zu einem vollkommenen und selbstgenügenden Leben,und darunter verstehen wir ein Leben in Glückseligkeit undSchönheit.Gute und schöne Handlungen sind also alsder Zweck des Staatsvereins zu setzen, und nicht das Zu-sammenleben.
15. Folglich haben alle die, welche das meiste zu derbestimmten Vereinigung beitragen, mehr Anteil amStaate, als die, welche zwar an freier und edler Geburtihnen gleich oder selbst überlegen, an Bürgertugend da-gegen ihnen nicht gleich sind; oder auch mehr Anteil alsdiejenigen, welche an Reichtum vor-, an Tugend abernachstehen. Daß endlich alle, welche in ihren Ansichten über dieStaatsverfassungen von einander abweichen, das Gerechte zum Teiltreffen, ergibt sich aus dieser Erklärung.
Sechstes Kapitel.
Es ist sehr schwer zu bestimmen, wer der Souverä'n* * sein soll. Kap.Hier bleibt in der That nur die Wahl zwischen der Menge, den Rei- ^chen, den Vornehmen, zwischen Einem, und zwar dem besten unter ° 'allen, und dem Tyrannen. Aber alle diese Fälle scheinen ihr Mißlicheszu haben. Wir wollen sehen! Gesetzt, es teilen sich die Armen, weilsie in der Mehrzahl sind, in die Güter der Reichen, so ist das nichtungerecht; hat es doch, beim Zeus, die Staatsgewalt für gerecht be-funden !i Wie soll man nun aber da die äußerste Ungerechtigkeitnennen? Und wieder: nimmt man zum Souverän alle, sie mögen
lö. Die grandiose Energie und Zuversicht, die solche Bedingungen fürden Staat aufstellt, kann natürlich nicht auf den Einfall kommen, einsolches Leben in das Jenseits zu verlegen. Er war der Mutlosigkeit undGebrochenheit eines andern Weltzustandes Vorbehalten.
1. Der im Texte gebrauchte Ausdruck erinnert lebhaft an die Formder Volksbeschlüsse, die so anfingen: „Rat und Volk u. s. f."
* Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland ü'ber a'lles.li-n,«nich«d,lch, B. g-. u. lim. »lass.; Bd. 23; Lfrg. 13. s A r > stote l es. IV. 13