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4 (1895) Politik
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OrirreS Buch.

heit, daß fic ihnen in allen Stücken gleich zu sein hätten. 10. Aberdie Hauptsachebeachten sie nicht. Hätten fic nämlich nur um Ge-schäfte zu machen 2) sich zum Leben im Staatsvereiu zusammcngethan,so wäre cs natürlich, daß ein jeder nur nach Verhältniß seines Ver-mögens Anthcil am Staate hätte, und das Princip der Oligarchenwäre mithin überwiegend richtig. Denn diese behaupten eben, es seiungerecht, wenn bei hundert Minen Grundkapital und den daraus er-wachsenen Zinsen, derjenige der nur eine Mine eingeschossen, in derDividende gleich bethciligt würde mit dem, der den ganzen übrigenBetrag eingezahlt hätte. Traten sie aber in einen solchen Verein, nichtbloß um zu leben, sondern vielmehr um glücklich und würdig zu leben(denn sonst würden ja auch Sklaven und andere Geschöpfe einen Staatbilden, was wegen ihres Ausschlusses von würdiger Glückseligkeit undeinem Leben nach Selbstbestimmung nicht angeht), ist ferner ein sol-cher Verein nicht ein bloßes Schutz- und Trutzbündniß, errichtet zurAbwehr gegen irgendwelche Beeinträchtigung, ist er auch nicht zumBehuf des Handels und Tausches und des gegenseitigen Verkehrs ge-schlossen, sso ergiebt sieb ein ganz anderes Antheils-Verhältniß desEinzelnen zum Staate^*). Im letzten Falle nämlich wären ja auchTyrrbcner und Karthager, und alle, zwischen denen gegenseitige Ver-träge für Handel und Verkehr bestehen, als Bürger eines Staates an-zuschen. 11. Wenigstens bestehen zwischen ihnen Vereinbarungenüber Einfuhrartikel und Verträge zur Abwendung gegenseitiger Beein-trächtigung, und schriftliche Bestimmungen über gegenseitigen Beistandzu Schutz und Trutz. Aber es bestehen darum und dazu weder Allengemeinsame Obrigkeiten, vielmehr bei beiden eigene noch sor-gen sie gegenseitig um ihre leibliche und geistige Beschaffenheit, oder

7) Dag die Gleichheit oder Ungleichheit der Bürger nicht nach einer zu-fälligen, sondern nach einer für den Zweck des Staats wesentlichen Eigenschaftbeurtheilt werden muß. Es wird dieser Punkt im 7ten Kapitel entwickelt, dassich überhaupt so eng hier an das Stc schließt, ohne irgend eine Erwähnungdesselben, daß man an eine Verschiebung der Abschnitte denken muß.b) Im Texte wörtlich:des EigenlhumS willen."

Diese Worte stehen nicht im Text, dessen Sah hier ganz zerrüttet ist.Sie haben aber unzweifelhaft so gelautet, und finden sich in der gegen Endedes Kap. gezogenen Summe wieder.