Viertes Kapitel.
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denn einem non auswärts angesicdelten Schntzgenossen zu vergleichenist derjenige, der von den Ehrenämtern ausgeschlossen ist. Wo aberdergleichen Verhältnisse in versteckter Unbestimmtheit gelassen sind, dageschieht das, nm die Miteinwohner zu täuschen?). — Ob man nunalso die Tugend, znsolge deren Einer ein guter Mensch und ein tüch-tiger Bürger ist, für verschieden oder für einerlei anznsehen hat, dar-aus ergiebt sich aus der vorstehenden Erörterung der Bescheid, daß indem einen Staate Beide gleich, daß sic in einem andern verschieden sind,und daß auch dort nicht jeder Bürger zugleich ein guter Mensch ist,sondern der Staatsbürger und der, welcher die öffentlichen Angelegen-heiten allein oder mit andern entweder leitet, oder zu leiten be-fugt ist.
Viertes Kapitel.
An diese Bestimmungen schließt sich unmittelbar die Untersuchung AAsian, ob man nur eine Staatsverfassung anzunehmen hat, oder meh-rere, und wenn mehrere, welches diese und wie viele, und welches ihreUnterschiede sind. Eine Staatsverfassnng ist die Ordnung, nach wel-cher die Gewalten überhaupt, und ganz besonders die souveraine Ge-walt eingerichtet ist. Diese sonveraine Gewalt stellt sich allenthalbenals das verfassungsgemäße Regiment eines Staats heraus, und be-stimmt wesentlich den Charakter einer Verfassung. So ist z. B. dasVolk in den demokratischen Staaten im Besitz der obersten Gewalt, inden Oligarchien dagegen eine beschränkte Anzahl von Personen; wirhalten daher hier auch die Verfassung für eine andere. Nach demselbenGesichtspunkt urtheilen wir nun auch über die andern.
2. Als nöthige Grundlage geben wir zuerst den Endzweck an,um dessentwillen ei» Staat zusammentritt, und bestimmen, nach wie
?) Sie werten dann von auswärts eher angelvckt, in einem Staat sichniederznlassen, der ihnen anscheinend Bürgerrecht in Aussicht stellt. Alle dieseVerhältnisse sind den, Alterthum geläufig. TargnininS PriScuS kommt »ach Nom,weil er in Erfahrung gebracht hat, daß man hier ohne Weiteres edles Voll-bürgcrthnm erwerben könne (repeniina nobillta-i).