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Drittes Buch.
kein Staatsamt bekleiden sollte. Dagegen »erstattet in vielen Verfas-sungen das Gesetz auch dem Fremden den Eintritt in die Bürgerschaft,denn der Sohn eines Nichtbürgcrs und einer Bürgerin ist in einigen^)Demokratien Bürger. -— 8. Ebenso sind auch die Verhältnisse hin-sichtlich der außer der rechtsgültigen Ehe geborenen Kinder in vie-len Staaten geordnet. Allein während sie aus Mangel an ächten Bür-gern solche zu Bürgern machen (denn der Menschenmangel veranlaßtdiese gesetzlichen Bestimmungen), schließen sie, sobald die Bevölkerungwieder angewachscn ist, zuerst die von einem Sklaven ^) oder einerSklavin Erzeugten allmählig wieder aus, sodann die bloß von einerfreien Mutter geborenen, und zuletzt wird nur denen, die von beidenSeiten von bürgerlichen ortsangehörigen Eltern stammen ^), der Ein-tritt in die Bürgerschaft gestattet.
6. Hieraus ergiebt sich also, daß es mehrere Arten von Bür-gern giebt, und daß im eigentlichsten Sinuc der ein Bürger heißt, deran den Ehrenämtern Theil hat, wie auch Homer andeutete, wenner sagt:
„— — wie einen ehrlosen Fremdling"^.
2) Für gewöhnlich ist er cS nicht; denn für die Regel spricht auch dieseStelle. Die Kinder solcher Ehe hatten schlechteres Recht, und folgten demStande des Vaters.
ö) Uneheliche Kinder c^o'Aol) sind die von einem bürgerlichen Vater, abervon einer Mutter stammten, die als Fremde keine rechtsgültige Ehe miteinem Bürger eingehen konnte. Die Kinder ans einer solchen Verbindung wa-ren vom Bürgerrecht in Athen ausgeschlossen. Uneheliche Kinder waren auchdiejenigen, die von einem bürgerlichen Vater und einer bürgerlichen Muttergeboren waren, die aber in nicht vollkommener, durch vollzogene» Ehekontraktganz rechtsgültiger, Ehe lebten. Die Kinder aus dieser Verbindung waren alleZeit Bürger, allein ohne Familienerbrccht. Beide Arten konnten jedoch durchLegitimation in die Rechte ehelich geborener eingesetzt werden.
4z ES kam also auch der Fall vor, daß eine Bürgerin sich mit einemSklaven eingelassen hatte. Der Regel nach wurden in diesem Falle die Kinderwohl Sklaven.
5) „Nur in dringenden Fällen offnen sich im Alterrhum die Reihen derBürgerschaft, um sich dann nachher wieder um so fester zu verschließen."
N i e b u h r.
bz Homers JliaS S, 644. — Achill sagt dort, Agamemnon behandele ihn,wie einen ehrlosen »eberstedler vom Auslande.