180
Drittes Buch.
muthig ist, und diejenige Frau wäre noch vorlaut, die nur so zurückhaltendwäre, wie ein tüchtiger Mann es sein muß. Ist doch selbst die ökono-mische Tugend bei Mann und Frau verschieden: der Mann hat zu er-werben, die Frau zu erhalten.
11. Die Einsicht aber ist die Tugend, die dem Regie-renden allein zukommt, während die übrigen den Regierten wieden Regierenden gemeinsam sein müssen. Den Regierten kommt dieseTugend der Einsicht nicht zu, sondern dafür richtige Meinung undUeberzeugung; denn er ist wie der Flötenmacher, der Herrscher aberwie der Flötenspieler, der die Flöte braucht. Ob nun also die Tugenddes guten Menschen und des tüchtigen Bürgers dieselbe, oder eine ver-schiedene, und in wiefern sie dieselbe und wiefern sic verschieden ist,erhellt aus diesen Betrachtungen.
Drittes Kapitel.
K°p.5 Ucber den Begriff des Bürgers ist nun noch eine Schwierigkeitzu erledigen; nämlich: ist im eigentlichen Sinne der ein Bürger, derzur Theilnahme an den Regierungsrechten befugt ist, oder sollen wirauch die Handwerker für Bürger halten? Müssen wir nun auch dieje-nigen dafür halten, die nicht an den Regierungsrechten theilhaben, sokann eine darauf bezügliche Tugend unmöglich das für alle nothwen-dige Merkmal für den Begriff des Bürgers abgebcn; denn hier habenwir einen Bürger, der einer solchen Tugend nicht bedarf. Ist aberkeiner von dieser Art Leuten Bürger, wozu soll alsdann ein jeder vonihnen gerechnet werden? Denn er ist doch weder Schutzgenoffe nochFremder. Oder sollen wir sagen, aus diesem Grunde folge wenigstens
s. Das Nähere setzt Aristoteles hier ans der Ethik voraus. Die Ein-sicht ist die „architektonische" (leitende Verhältnisse bildende) Tugend für dieZwecke im Großen und Allgemeinen. Die richtige Meinung bezieht sichnur ans das Einzelne, kann, wie Jllo im Wollenstem, „das Nächste mit demNächsten klug verknüpfen". Das erste schafft der Regent, denn die vorschrifts-mäßige Anwendung auf das Besondere ist Sache des gesetzgebenden Bürgers,der mit seiner „richtigen Meinung" zunächst den Befehl des Negierenden auf-zufassen hat.