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Drittes Buch.
ist, und wann nicht mehr derselbe, sondern ein an-derer? Die oberflächlichste Untersuchung bleibt hier bei dem Ortund bei seinen Bewohnern stehen; denn der Ort kann von seinen Be-wohnern getrennt werden, und von ihnen können einige hier, andereanderswo ihren Wohnsitz nehmen. Indessen ist diese Schwierigkeit nichtfür besonders erheblich zu achten, da durch die mannigfache Bedeutungdes Wortes „Stadt" die Schwierigkeit in der Lösung dieser Fragegewissermaßen selbst erleichtert wird. 12. Aehnlich aber ist auch indem Falle, wenn Menschen einen und denselben Ort bewohnen undgefragt wird, wann man dies für einen Staat ansehcn dürfe. Of-fenbar kommt es doch hier nicht auf die umschließenden Mauern an;denn es ließe sich auch um den ganzen Peloponnes eine Mauer zie-hen. Der Art ist etwa auch Babylon, und jeder Ort, der mehr denUmfang einer Nation hat als einer Stadt; denn jene war, wie berich-tet wird, schon drei Tage in der Hand des Feindes, während einThcil der Stadt noch nichts davon wußteIndessen über dieseSchwierigkeit handeln wir besser bei einer andern Gelegenheit; dennallerdings darf einem Staatsmann in Betreff der Größe einer Stadt,ihrer Einwohnerzahl, und darüber ob sie besser eine Völkerschaft odermehrere umfaßt^), das nöthige Wissen nicht fehlen^).
13. Hier aber ist die Frage: soll man, wenn dieselben Menschen
>5) lieber Babylon vergl. man Duncker Geschichte des Alterth. 1, S. >21— >22. 284. Die KönigSbnrg dieser Riesenstadt hatte eine anderthalb Meilenlange UmfangSmauer, und der Gesammtnmfang der Stadt betrug neun (nachandern I2> Meilen. Vgl. Herodot I, >87 ff.
Auch hier ist darum, weil mehrere Völkerschaften genannt werden,nicht an ein Territorialgebict zu denken, wie in unser» Maffenstaaten, sonderneben nur an eine Stadt. Denn auch diese konnte mehrere Dölkerstämmc insich fassen und gleichwohl eine» Staat, oder nur eine Stadt bilden. So be-stand die Bevölkerung in der Stadt Korkyra aus den herrschenden KorinthischenGeschlechtern, aus kolonistrten Eretriern und hcllenistrten Liburnern. Diesedrei Theile waren durch die Verfassung nicht zu einer Einheit verschmolzen.ES hatte sich unter ihnen eine verschiedene Gesittung und Lebensweise ent-wickelt, die zu einem furchtbaren Vernichtungskriege führte, in welchem dieGeschlechter auSgerottct wurden. Diese und andere ähnliche Vorgänge warendem Aristoteles unzweifelhaft gegenwärtig.
Vergleiche Buch VII. Kap. 4 und 5.