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Drittes Buch.
ist. Wir suchen hier nämlich den Bürger schlechtweg, an dem man keinesolche, einer Nachhülse bedürfende Ausstellung zu machen hat; dennsonst würden auch die Bescholteneu^) und die Verbannten hierher ge-zogen werden können, bei welchen eben dieselben Fragen auszuwersenund zu beantworten sind. Der Begriff des Staatsbür-gers im vollen Sinn des Worts aber wird durchnichts so wesentlich bestimmt, als dadurch daß erAntheil hat an der Berathung und Besch ließungöffentlicher Angelegenheiten^) und an der Staats-reg i e r n n g. Hier sind nun einige Staatsämter nach der Zeitdauerbestimmt, so daß manche überhaupt gar nicht zweimal von derselbenPerson verwaltet werden können, oder doch erst nach Ablauf bestimm-ter Fristen; bei andern ist die Zeit unbestimmt, wie z. B. bei derFunktion des Richters und bei dem, der in der Volksversammlungmitspricht und mitstimmt. — 5. Diese Art Personen möchte man nunvielleicht nicht Obrigkeiten nennen und ihnen wegen dieser Funktionenallein keinen Antheil an der Regierung zuerkennen wollen; und dochwäre es lächerlich, diesen Charakter Leuten abzusprechen, die zur Ent-scheidung der wichtigsten Dinge Mitwirken. Doch soll es darauf, daes sich bloß um einen Namen handelt, nicht ankommen. Und da esfür den Richter und für den Stimmgeber an einer gemeinschaftlichenBezeichnung in der Sprache fehlt ^), womit diese beiden Funktionenzu benennen wären, so wollen wir sie denn der Unterscheidung zuLiebe unbestimmte Obrigkeit nennen, und stellen also fest,daß diejenigen Bürger sind, weiche an diesen bei-den Funktionen Theil haben. Und hiermit hätten wir nun
6) Sie hießen „Ehrlose"; doch entspricht „beschvlten" besser dem Sinnedes Ausdrucks. Dem Bürger, der sich .im öffentlichen Leben Vergehungen zuSchulden kommen ließ, der z. B. gesetzwidrige Anträge stellte, dem Staateeine Schuld nicht pünktlich abbezahlte u. s. f. wurden die staatsbürgerlichenNechle je nach der Schwere des Vergehens entweder ganz, oder zum Theil, füreinstweilen, oder für immer entzogen. Es hieß dies „Ehrlosigkeit", Atimie.Schümann Griech. Alterthümer I, 361.
7) Man muß sich hüten, den Ausdruck im Texte nur auf Necht-
sprechen zu beziehen. DaS Wort bedeutet das in der Uebersetzung ausgedrückte.So Schümann Griech. Alterthümer l04.
d) Die ihr Vcrhaltniß zu Negierung und Obrigkeit auödrückte.