etwa diejenige Definition eines Bürgers, die am meisten auf alle die-jenigen paßt, welche man Bürger nennt. — 6. Denn cs ist wohl zubeachten, daß in den Materien, deren zugehörige Subjecte der Artnach verschieden find, so daß das eine von ihnen das vornehmste, dasandre das nächstbeste und so fort ist, sich entweder gar kein gemein-schaftliches Merkmal, wodurch die Dinge eben dieser Art Subjectefind, findet, oder dies doch nur spärlich ^). Nun sehen wir aber, daßdie Staatsverfassungen der Art nach von einander verschieden find,und daß einige in zweiter, andere in erster Linie stehen; denn die feh-lerhaften und entarteten müssen nothwendig den fehlerlosen nachstehen(was ich aber unter den entarteten verstehe, wird später deutlich wer-den). Daher muß auch der Bürger ein verschiedener sein je nach dereinzelnen Verfassung, und ist also der von uns bestimmte Bürger diesvornehmlich in der Verfassung der Demokratie.
7. Auch in den andern Verfassungen kann unsere Bestimmungmöglicherweise zutreffen; aber nothwendig ist es nicht. Denn in eini-gen giebt es gar keine Volksgemeinde, und Volksversammlung istnicht gebräuchlich, sondern dafür giebt es außerordentliche Versamm-lungen, und die Rechtshändel entscheiden verschiedene Behörden, wiez. B. in Lakedämon alle aus kontraktlichen Verhältnissen erwachsendenProzesse zur Jurisdiktion der einzelnen Ephoren je nach ihren Verwal-tungszweigen gehören. Zu der der Geronten'") gehören die peinlichenSachen, und so vielleicht andere zu der einer andern Behörde. Ebensoauch in Karthago; denn gewisse Behörden richten dort alle Rechts-sachen.
8. Allerdings aber ist eine Verbesserung in unserer Bestimmungdes Bürgers möglich. In den andern Verfassungen nämlich werdennicht die Personen jener unbestimmten Obrigkeit zu Stimmgebern inder Volksversammlung und zu Richtern genommen, sondern mannimmt dazu einen bestimmten Magistrat, aus dem entweder alle Mit-glieder zum Berathen und Richten bestellt sind, oder nur einige
9) Oft nicht mehr als die Benennung. Die Logiker pflegen diesen Fallzu verdeutlichen durch das Beispiel vom Hunde, dem Landthiere, vom Hunde,dem Seethiere, und dem Hunde, dem Gestirn am Himmel.
*0) Geronten, d. i. „Nath der Alten".