Drittes Buch
Erstes Kapitel.
In der Betrachtung über das Wesen und die Beschaffenheit einereinzelnen Staatsverfassung hat man eigentlich von der Untersuchungüber den Staat auszngehen und zu sehen, was denn der Staatist. Denn heute herrscht darüber Zweifel, wenn z. B. die Einen be-haupten: der Staat hat die That gethan, die Andern: nicht derStaat, sondern die Oligarchie, oder der Tyrann. Nun bezieht sichaber, wie wir sehen, des Staatsmanns und des Gesetzgebers ganzeThätigkeit auf den Staat, dessen Verfassung eine gewisse Gliederungderer ist, die in ihm wohnen. 2. Da nun der Staat ein Zusam-mengesetztes ist, wie jedes andere aus vielen Theilen bestehende Ganze,so ist zuvor der Begriff des Bürgers zu suchen, weil der Staat auseiner gewissen Anzahl von Bürgern besteht. Also ist die Frage diese:wen muß man einen Bürger nennen, und wer ist ein Bürger? Dennauch über den Begriff des Bürgers herrscht nichts weniger als Ueber-einstimmung, da nicht alle denselben übereinstimmend so nennen, undmancher in einer Demokratie Bürger ist, der es in einer Oligarchieoft nicht sein würde.
3. Diejenigen nun, die zufällig nur so heißen, z. B. die mitdem Bürgerrecht beschenktenlassen wir bei Seite. Der wirkliche
1) Das Alterthum scheidet streng zwischen Altbürgern und den mitdem Bürgerrecht beschenkten, den Eingebürgerten oder Neuburger». In