Neuntes Kapitel.
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in der Vorbeugung der Excesse liege. Endlich ist noch Androda-mas aus Rhegium als Gesetzgeber für die Chalcidenser in Thracienanzuführen, von dem es Gesetze über Mord und Todtschlag und überdie Erbtöchter giebt; doch ist von ihm nichts Eigenthümliches zu er-wähnen. Soweit nun die Untersuchungen, die über die theils wirklichbestehenden theils von Einigen in Vorschlag gebrachten Verfassungenanzustellen waren.