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4 (1895) Politik
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SicbcnN'S Kapilcl.

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ebenso nur wenig vom Triopischen Gebiet und von Nhodns entfernt.Deshalb beherrschte Minos auch das Meer, und eroberte oder koloni-sirte die Inseln, bis er letztlich ans der Unternehmung gegen Siciliendort bei Kamikus seinen Tod fand.

3. Die Kretische Einrichtung ist nun der Lakonischen entspre-chend. Für dieses bestellen das Feld die Heloten, für die Kreter diePeriöken; auch Tischgcnossenschaften sind bei beiden. Und inalten Zeiten wenigstens nannten die Lakonen diese nichtSitzun-gen" (Phiditia), sondernMännermahle", wie die Kreter, wo-her denn auch ersichtlich ist, daß die Einrichtung von dorther stammt.Dazu kommt das ganze Verfassungssystem. Denn die Ephoren habendieselbe Gewalt, wie in Kreta die sogenannten Kos men, nur daßder Ephoren fünf, der Kosmen zehn sind. Der Rath der Alten, vonden Kretern cigendsRath" genannt, ist bei beiden derselbe. Auchdas Königthum bestand, wenigstens in früherer Zeit, dann schafften esdie Kreter ab, und die Oberleitung im Kriege haben die Kosmen.

4. An der Volksversammlung aber haben alle Theil, doch hat sie übernichts zu entscheiden, sondern nur sich über die von dem Rathe derAlten oder von den Kosmen gefaßten Beschlüsse gutachtlich zu äußern.Die Tischgenoffenschaften sind bei den Kretern besser eingerichtet, alsbei den Lakonen. In Laccdämon nämlich liefert jeder, Kopf für Kopf,den festgesetzten Beitrag dazu, und vermag er das nicht, so schließtihn, wie auch schon vorhin erwähnt ist^), das Gesetz vom Bürgerrechtaus. In Kreta ist alles mehr aus gemeinschaftliche Kosten eingerichtet.Denn von dem gesammten Ertrage aus Früchten und Heerden undvon den Staatseinnahmen und Tributen, welche die hörigen Leute zuzinsen haben, ist ein Theil für den Kultus und für die Staatsaus-gaben, der andre für die Tischgenossenschaften bestimmt, so daß alleauf gemeinschaftliche Kosten ernährt werden, Frauen, Kinder undMänner.

5. Um Mäßigkeit im Essen und Trinken, die er für sehr nützlichhält, einzuführen, hat dort der Gesetzgeber mehrere weise Einrichtungenersonnen, desgleichen andere, welche die Entfernung der Männer von

6- Für die Lakonen.

S. das vorige Kapitel §. 21.