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ZwcitcS Buch.
Heimath hielten, so wurden sie derselben durch die langwierigen Kriegemit den Argiveru und dann durch die mit den Arkadern und Mcsse-niern geführten entfremdet. Nachdem Ruhe eingetretcn, waren sieihrerseits für den Gesetzgeber wegen des Lebens im Felde, das garmanche Tugenden zur Uebung und Entwicklung bringt allerdings gutvorbereitet; aber der Versuch des Lvkurgus, auch die Frauen den Ge-setzen zu unterwerfen, soll an ihrem lebhaften Widerstande gescheitertsein, so daß er von seinem Vorhaben abstand^). 9. Sie waren mit-hin an dem, was sich damals zutrug, schuld, und ebenso ist ihnenauch der gegenwärtig bestehende schlimme Zustand zur Last zu legen.Aber es handelt sich hier nicht darum, zu ermitteln, wer Verzeihungverdiene, und wer nicht, sondern um die richtige oder fehlerhafte An-ordnung der Verhältnisse; und diese mangelhafte Einrichtung derFraucnverhältuisse scheint, wie schon früher bemerkt ward, nicht nurein häßlicher Fleck schlechthin in der Staatsverfaffung zu sein, sondernauch die Geldgier bedeutend zu fördern.
10. Nächst dem, was hier bemerkt worden ist, unterliegt auchwohl das Mißverhältniß im Besitz?) dem Tadel. Ein Theilder Bürger hat ein sehr großes Vermögen in Besitz bekommen, einanderer ein ganz geringes, daher denn der Grund und Boden unr-einer kleinen Zahl gehört. Aber auch hierüber sind die gesetzlichenBestimmungen schlecht; denn während der Gesetzgeber den Kauf oderVerkauf von Erbgrundbesttz mit Recht mit einem Makel belegt, ver-stattet er jedem nach Belieben denselben zu verschenken oder zu ver-machen, da doch auf diesem wie auf jenem Wege das Ergebniß noth-wendig dasselbe ist. — 11. So besitzen denn auch die Frauen vondem gesammten Grundbesitz beinahe zwei Fünftel, einmal wegen dervermehrten Anzahl von Erbtöchtern, sodann wegen der Sitte großeAussteuern zu geben. Und doch wäre die Bestimmung besser gewesen,wonach entweder gar keine, oder eine geringe, oder eine mäßige zu
6) Plutarch <l>» Lebe» des Lykurg Kap. >4.) zeiht den Aristoteles indieser Behauptung "des JrrthumS, aber ohne zu erkennen, worauf Aristoteleshier eigentlich zielt.
7) Bei den Spartanern. Man vgl- Hermann a. a. O. §. 47 und Lach-niann'S Spartan. Verfassung p. 171 und x. 300. (Biese.)