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4 (1895) Politik
Entstehung
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Sechstes Kapitel.

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geben war. Jetzt aber kann einmal der Vater die Erbtochter gebenwem er will, und stirbt er ohne darüber testamentlich verfügt zu ha-ben, so gicbt sie der, den er als den nächst Erbberechtigten hiuterläßt,wem er will. Während also der Grund und Boden fünfzehnhundertReiter und dreißigtausend Schwerbewaffnete ernähren kann, konnte dasLand nicht einmal tausend aufbriugen. 12. Die Fehlerhaftigkeitdieser Einrichtungen ist auch durch die Thatsachen selbst klar zu Tagegekommen: der Staat konnte einen einzigen Schlag nicht aushalten,sondern ging aus Mangel an Menschen zu Grunde. Nun soll zwarunter den früheren Königen Verleihung des Bürgerrechts an Fremdevorgekommen seines, so daß damals trotz langwieriger Kriege keinMenschenmangel eingetreten sei, und die Bevölkerung sich einmal aufzehntausend Spartiaten belaufen habe; aber, mag dies nun wahrsein, oder nicht, es ist jedenfalls besser, wenn der Staat durch dieGleichheit desBefitzes reich bevölkert ist. 13. Dcsgleichenist diesemMit-tel den Staat zu heben auch das Gesetz über die Kindererzcugung hin-derlich. Denn der Gesetzgeber, der die Absicht verfolgt, die Zahl derSpartiaten möglichst hoch zu bringen^), sucht die Bürger zu bewegen,daß sie möglichst viel Kinder zeugen, indem nach einem bei ihnen be-stehenden Gesetze der Vater von drei Söhnen vom Kriegsdienst, undwer deren vier hat, von allen Leistungen frei sein solle. Und dochspringt es in die Augen, daß bei wachsender Bevölkerung und beisolcher Vertheilung des Grundbesitzes nothwendig viele Arme entstehenmüssen.

14. Aber auch mit der Ep horte steht es schlecht. Grade dieseMagistratur nämlich hat bei ihnen die Gewalt, über die wichtigstenAngelegenheiten zu entscheiden; die Mitglieder werden aber alle ausdem Volk gewählt, und die Folge davon ist, daß oft sehr arme Leute,die wegen ihrer Dürftigkeit käuflich waren, in dies Amt hineinkom-men, wie denn diese Käuflichkeit sowohl früher zum öfteren, als auchneulich erst bei den Andriernvorgekommen ist, wo einige, die durch

b) Vgl. Hermann a. a. O. §. 25. Lachmann p. 295. ff.

2) Bgl. die Ausleger zn Aelian Var. Nistor. VI, S.

Andrvs ist eine der Cykladischen Inseln, mit einer gleichnamigenStadt. DaS Nähere über die hier angeführte Thatsache wissen wir nicht; aber