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4 (1895) Politik
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Aristoteles, Politik.

die die Waffen führen. Denn unmöglich können sie an allen EhrenAnteil haben, weil dieOberfeldherren und Schirmherren des Staatesund kurz die wichtigsten Obrigkeiten notwendig aus der Klasse derBewaffneten werden genommen werden. Wenn sie aber so von allerTeilnahine an den Staatsehren ausgeschlossen sind, wie ist es damöglich, daß sie Anhänglichkeit an die Verfassung gewinnen können?

6. Aber auch stärker, als die beiden anderen Abteilungen,muß die Klasse der Bewaffneten sein, und das kann sie nicht leichtanders, als wenn sie zahlreich ist. Dann aber begreift man nichtdie Notwendigkeit, nach welcher der Rest gleichen Anteil an den Re-gicrungsrechten haben und mit der Machtbefugnis, die Obrigkeiten zubestellen, bekleidet sein soll. Wozu sind die Ackersleute dem Staateweiter nütze? Handwerker freilich muß er haben, denn die kann keinStaat entbehren, und sie können sich, wie in den anderen Staaten, ihrBrot durch ihre Arbeit verdienen, aber die Ackcrsleutc würden nurdann mit gutem Grund als ein Teil des Staats angesehen werdenkönnen, wenn sie dazu da wären, den Bewaffneten den Unterhaltzu schaffen. Jetzt haben sie aber ihr Land zu eigen für sich undsollen es für sich bestellen.

7. Soll nun aber das für den Unterhalt der Verteidiger be-stimmte Staatsland auch von diesen bestellt werden, so wird der dieWaffen führende Teil der Bevölkerung nicht verschieden sein von demAckerbau treibenden; und das will doch der Gesetzgeber. Sollen diesaber andere thun als die Landeigentümer und die Verteidiger, dannmüssen diese wieder eine vierte Klasse im Staate bilden, die an nichtsTeil hat, also eigentlich auch gar nicht zuin Staate gehört. Undgesetzt auch, man wollte die freien Eigentümer der Privatländereienmit der Bestellung des Staatslandes beauftragen, so sieht man eines-teils nicht, wie für jeden der Fruchtertrag hinreichen soll, um davonzwei Haushaltungen zu bestreiten, und warum ihnen nicht gleich derganze Grund und Boden zugewiesen wird, um aus seinem Ertragesich selbst sowohl als die Bewaffneten zu unterhalten. Es bringt diesalles in der That vielfache Verwirrung hervor.

8. Ni cht besser steht es um das Gesetz von der richterlichen Ent-scheidung. Hier soll ein Richter, trotzdem daß das Urteil einfachvorgeschrieben ist, die Parteien durch ein motiviertes Urteil ausein-