Druckschrift 
4 (1895) Politik
Entstehung
Seite
143
Einzelbild herunterladen
 

Zweites Buch. Fünftes Kapitel.

143

Religion und Kultus, der zweite für öffentliche Zwecke, der drittezum Privateigentum bestimmt war. Der erste war der geweihte, auswelchem die Ausgaben für den landesüblichen Gottesdienst bestrittenwerden sollten; der zweite war gemeinsames Staatseigentum, vondein sollten die Verteidiger unterhalten werden; der dritte sollte denAckersleuten gehören und Privateigentum sein. Auch nahm er nurdrei Arten von Gesetzen an, denn es gäbe nur folgende drei Gegen-stände gerichtlicher Versammlung: Beschimpfung, Schädigung, Tot-schlag. 3. Er wollte ferner auch einen einzigen höchsten Gerichtshofeingerichtet wissen, vor welchen alle Rechtssachen, die nicht gut ent-schieden zu sein schienen, gebracht werden sollten, und verordnet«: aus-erwählte Älteste in ihm zu Richtern. In den Gerichten sollten dieEntscheidungen nicht durch Abstimmung mit Stimmsteinen gewonnenwerden, sondern jeder Richter sollte ein Täfelchen führen und daraufdas Urteil hinschreiben; wenn er unbedingt verurteile, es leer lassen,wenn er unbedingt freispreche, dagegen bei bedingter Verurteilungoder Freisprechung sein Urteil ausführlich motivieren. Denn diejetzige, von ihm für fehlerhaft gehaltene Einrichtung zwinge die Rich-ter gegen ihren Eid zu handeln, wenn sie nur zwischen dem ersten unddem zweiten Falle zu wählen hätten.

4. Auch stellte er ein Gesetz auf, nach welchen: die Erfinder vonetwas, das dem Staate nütze, geehrt und die Kinder der im KriegeGebliebenen auf Staatskosten erzogen werden sollten, als ob einesolche Einrichtung sonst nirgendwo bestände. (Es besteht aber diesesGesetz jetzt sowohl in Athen, als in manchen anderen Staaten.) Fer-ner sollten alle Obrigkeiten vom Volke durch Wahl erlesen werden,das heißt von jenen oben erwähnten drei Abteilungen, und die Ge-wählten sollten die inneren Angelegenheiten der Gesamtheit, sowiedie Verhältnisse der Nichtbürger und Waisen anordnen. Hiermitsind die ineisten und wichtigsten Bestimmungen aus der Verfassungdes Hippo'damos angegeben.

5. Hier kann man nun zunächst an jener Einteilung der Gesamt-masse der Bürger Anstoß nehmen. Es sollen nämlich die Hand-werker, wie die Ackersleute und die Krieger, die einen wie die anderenStaatsbürger sein, die Ackersleute ohne Waffen, die Handwerkerohne Land und Waffen. Da werden sie denn nahezu Sklaven derer,