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4 (1895) Politik
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Aristoteles, Politik.

7. Viel dringender aber als beim Vermögen möchte sich dieAnnahme von beschränkenden Bestimmungen bei der Kindererzeugungempfehlen, wonach die Geburten eine bestimmte Zahl nicht über-schreiten dürsten. Bei der Festsetzung dieser Zahl aber wäre aufdie Eventualitäten der teils bei einigen Geburten eintreffendenTodesfälle, teils der Kinderlosigkeit mancher Ehen Rücksicht zu nehmen.Zieht man aber, wie in den ineisten Staaten geschieht, hier keineSchranke, so wird dadurch notwendig der Keim zur Verarmung derBürger und mit dieser zu Aufruhr und Verbrechen gelegt. Deshalbwar Phei'don von Korinths, der doch einer der ältesten Gesetz-geber ist, der Meinung, es müsse die Zahl der Familien und dieMenge der Bürger immer die nämliche bleiben, auch wenn alle vonHause aus an Größe ungleiche Erbgüter hätten; in diesen (Plato-nischen)Gesetzen" aber wird das Gegenteil ausgestellt. Davonnun, wie nach unserer Meinung diese Verhältnisse besser einzurichtenwären, wird weiter unten die Rede sein.

8. Es fehlt auch in diesen Gesetzen eine genügende Be-stimmung, die den Unterschied zwischen Regierenden und Regiertenfeststellt. Denn es heißt dortV nur, daßwie zum Aufzuge andereWolle genommen werde, als zum Einschläge, ebenso das Verhältnisder Regierenden zu den Regierten sein müsse." Da er fernerdie Vermehrung des gesamten Vermögens bis zum Fünffachenverstattet^o, warum soll dies nicht bis zu einem gewissen Maßeauch beim Grund und Boden erlaubt sein? Auch die Verteilungder Feuerstellen kann der Hauswirtschaft nicht hinderlich sein; denner hat jedem zwei abgesonderte Feuerstellen angewiesenn, und dochist es schwer, zwei Wirtschaften zu führen.

9. Sein ganzes Versaffungsgebäude will nun weder Demo-kratie noch Oligarchie sein, sondern ein zwischen beiden in der Mittestehender Staat, schlechthin Freistaat (Politella) genannt, weil er ausSchwerbewaffneten besteht. Will er nun diese Form, als am

8. Von diesem alten korinthischen Gesetzgeber wissen wir weiter nichtsNäheres.

9. Plato, Gesetze V, x. 734 o.

10. Ebendas., V, p. 744 e.

11. Ebendas, x. 745 s; VIII, x. 848 u. Aristoteles, Politik VII, 9, § 7.