Zweites Buch. Zweites und drittes Kapitel. 131
16 . Weiter aber sagt er, der Gesetzgeber habe den ganzenStaat glücklich zn machen, mährend er doch seinen StaatsanfsehernLebensgenuß und Glück entzieht. Unmöglich aber kann der ganzeStaat glücklich sein, wenn das Glück nicht den meisten oder allenoder doch einigen seiner Glieder zu teil wird. Denn mit derGlückseligkeit ist's nicht so, wie mit den geraden Zahlen. EineSumme kann als Ganzes eine gerade Zahl ausmachen, währendalle Teile derselben ungerade Zahlen sind, aber bei der Glückseligkeitist ein solches Verhältnis unmöglich. Aber wahrlich, wenn dieStaatsaufseher nicht glücklich sind, wer soll es sonst sein? Dochwohl nicht die Handwerker und die Masse der niederen Arbeiter?— Diese Bedenklichkeiten hat die von Sokrates aufgestellte Staats-verfassung und außerdem andere, die nicht geringer sind.
Drittes Kapitel.
Fast ähnlichen Inhaltes ist das später von ihm geschriebene Kap.Werk über die Gesetzes es ist deshalb angemessen, auch die dort «aufgestellte Verfassung einer kurzen Untersuchung zu unterwerfen,^"'zumal da Sokrates in seinem Werke vom Staat im ganzen nurweniges bestimmt hat, wie z. B. die erforderliche Einrichtung derFrauen- und Kindergemeinschaft, die Besitzverhältnisse und dieinnere Ordnung des Staates. Er zerteilt dort nämlich die Masseder Einwohner in zwei Teile, in den Nährstand und in den Wehr-stand; ein dritter Teil wird aus diesen zweien genommen und istder beratende Träger der Macht im Staate. Ob nun die Ackers-leute und Handwerker keinen oder wenigen Anteil an der Regie-rung haben, ob sie ferner Waffen führen und mit zu Felde ziehensollen oder nicht, darüber hat Sokrates nichts bestimmt; aber dieFrauen sollen zu Felde ziehen und dieselbe Erziehung wie dieStaatsaufseher genießen. Im übrigen hat er selbst die Unter-
1. Die so lebhaft gegen Plato's Staat eröffnete Pole'mik wird fort-gesetzt und ist jetzt speziell gegen das Platonische Werk „Von den Gesetzen"gerichtet.