tem Besitze verlieren. Ferner verlangt die Gerechtigkeit, das; bei demStaate der Gütergemeinschaft auch nicht bloß die Nachteile angege-ben werden, denen wir entgehen würden, sondern das; auch die Vor-teile erwähnt werden, um die wir gebracht werden. Es scheint aberüberhaupt ganz unmöglich, in einein solchen Staate zu leben, undSokrates' Mißgriff kam offenbar von einer falschen Voraussetzung her.Denn in gewisser Hinsicht muß allerdings wie die Familie so auch derStaat eine Einheit sein, aber nur nicht durchaus; sonst wird er inweiterem Fortgange nach jener Einheit hin nicht mehr Staat sein, undwenn er es noch ist, so wird er, da er nahe daran ist, dem Begriffeeines Staates nicht mehr zu entsprechen, ein schlechterer Staat sein,wie das eintreten würde, wenn man die Symphonie zur Monotonie,oder den Tanz zum Schritte vereinfachen wollte.
10. Vielmehr muß man ihn, da er, wie oben bemerkt ward,eine Vielheit ist, durch Erziehung zur Gemeinsamkeit und Einheitgestalten. Und da ist es ungereimt, das; ein Mann, der ein Erziehungs-system einführen will und sich von demselben die Trefflichkeit desStaates als Wirkung verspricht, ihn durch dergleichen Einrichtungenin die Höhe zu bringen meint und nicht vielmehr durch die Sitten,die Philosophie und die Gesetze, etwa in der Art, wie der Gesetzgeberin Lakedämon und Kreta den Besitz durch die Einrichtung der gemein-schaftlichen Mahlzeiten gemeinsam machte. Auch darf man hierbeinicht versäumen, die Länge der Zeit und die lange Reihe der Jahrezu erwägen, innerhalb welcher diese Einrichtungen doch wohl Gelegen-heit gehabt hätten, sich in ihrer Vortrefflichkeit bemerklich zu machen.Denn erfunden ist wohl so ziemlich alles, nur ist esteils nicht übersichtlich zusammengestellt, teils kenntman es, ohne es anzuwenden.
11. Am vollkommensten aber würde man sich von der Wahrheitder hier aufgestellten Ansichten überzeugen, wenn man einen so beschaf-fenen Staat in der Wirklichkeit errichten sähe. Da würde sich's dennzeigen, daß man ohne Gliederung und Sonderung jener Elemente,teils in Tischgenossenschaften, teils in Geschlechterverbände undStämme, mit der Errichtung des Staates gar nicht zu stände kom-men kann, daß mithin von Sokrates' Verfassungseinrichtung nichtsübrig bleiben wird, als daß die Staatsaufseher nicht Ackerbau