118
Aristoteles, Politik.
Es besteht nun aber der Staat auch nicht nur aus mehreren,sondern auch aus verschiedenartigen Individuen; denn aus ganzgleichen Menschen kann nie ein Staat entstehen. Der Staat ist keineAllianz mehrerer Völker für den Kriegs deren Nützlichkeit in derAnzahl besteht, und bei der die Einerleiheit der konföderierten Gliedernichts ausmacht. Denn eine solche Allianz hat ihrer Bestimmung nachHilft zu leisten, und das schwerste Gewicht wird da die Wagschaleam meisten herunterziehen. — 5. Dasselbe Moment bildet auch denUnterschied zwischen einem Staate und einer Völkerschaft, wenn näm-lich die gesamte Menge nicht in Dörfern zerstreut lebt, sondernseinen Centralpunkt hatj wie die A'rkader.^ Alles aber, was sich zurEinheit gestalten soll, enthält den spezifischen Unterschied in sich,und tritt daher die Gleichheit nur als Gegenseitigkeit der Leistun-gen und Abwechselung im Genüsse der Rechte und dann als erhaltendesMoment der Staaten auf, wie früher in der Ethik gesagt wordenist. s Selbst unter Freien und Gleichen muß eine solche Gegenftitig-
3. Die Griechen haben hierfür den Ausdruck Symmachie', d. h. Kampf-oder Eidgenossenschaft. Da ihr Zweck in Angriff und Abwehr besteht,so kommt es nicht darauf an, daß ihre Glieder ungleichartig seien. Siewirkt wie ein Heer durch numerische Überlegenheit.
4. Die „Völkerschaft" lebt ohne Staatsverband in Städtchen undDörfern. zerstreut. Die Abwesenheit des einenden Verbandes begünstigtbei ihr Ähnlichkeit und Gleichheit der Individuen, die sofort ei» Ende hat,wenn ein geeinter Staat entsteht, in welchem die Individuen je nach Mittelnund Befähigung zum Staatsleben wieder Unterschiede einlassen. Auch dieArkader eftstierten zuerst als Völkerschaft, nachher traten sie in einenBundesstaat zusammen und hatten eine gemeinschaftliche Verfassung, dieAristoteles in seinem berühmten, aber verloren gegangenen Werke der„Staatsverfassungen" beschrieben hatte.
5. Unter dem Ausdruck „das Gleiche" verstehen die Griechen, was wirheute Rechtsgleichheit nennen. Sie besteht vorzugsweise darin, daß dieBürger gleichen Anteil an den Regierungsrechten haben. Auch dieseGleichheit ist unvermögend, die für einen Staat notwendige Verschiedenheitseiner Glieder zu verwischen, weil sie nur in der Weise besteht, daß dieRegierung von den einen auf die anderen übergeht. Diesen Verhältniswechselund diese Reciprocität nennt Aristoteles ein erhaltendes Element im Staate,ohne sich die Vorteile zu verhehlen, die es haben würde, wenn die Regierungimmer denselben Personen verbliebe. In der Ethik (V, 8) spricht Aristotelesnur von der Wohlthätigkeit des Talions- oder Vergeltungsrechtes im Verkehr, desLebens, so daß die Stelle nur als eine geistreiche Paralleleherangezogen scheint.