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4 (1895) Politik
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Aristoteles, Politik.

der Unterschied ein qualitativer, nicht ein quantitativer. 5. Ist aberjene sittliche Vollkommenheit nur von dem einen und nicht auch vondem andern zu erreichen, so wäre das wieder wunderbar. Denn wennder Herrscher nun nicht mäßig und gerecht sein wird, wie wird er dagut herrschen? und wenn es der Gehorchende nicht ist, wie wieder einguter Unterthan sein? Denn ist er zügellos 5 und ohne Kraft, sowird er nichts von dem, was ihm obliegt, thun. Hieraus ergibt sichklar, das; zwar beide an der Tugend Teil haben, daß aber ihre Tu-gend ^ verschieden ist, wie die Träger derselben, die von Natur Herr-schenden verschieden sind von den von Natur Gehorchenden. Es leitetuns dies Verhältnis auch unmittelbar zur Betrachtung der Seele:auch in ihr gibt es ein von Natur herrschendes und dienendes Ele-ment, beide haben eine nach unserem Erachten verschiedene Tugend,das Vernünftige sowohl wie das Unvernünftige. 6. Demnach ist klar,daß ganz dasselbe Verhältnis auch bei den anderen Wesen obwaltet,und das überwiegende Vorkommen dieser Zweiteilung von Herr-schenden und Gehorchenden erscheint somit durch die Natur gerecht-fertigt. Doch ist die Art und Weise, wie der freie Mann über denSklaven, der Mann über das Weib, der Vater über den Sohn ge-bietet, verschieden. Zn ihnen allen wohnen die Teile der Seele, abersie wohnen in ihnen auf verschiedene Weise. Dem Sklaven fehlt dieKraft zur Überlegung durchaus, das Weib hat sie zwar, aber ohnenachhaltige Festigkeit, auch der Knabe besitzt sie, aber unentwickelt.

7. Ähnlich muß es sich nun auch mit den ethischen Tugen-den verhalten. Es ist nämlich anzunehmen, daß zwar alle daranAnteil haben müssen, aber nicht alle in derselben Weise, sondern jenach der Aufgabe, die ein jeder zu erfüllen hat. Der Herrscher hatdaher die ethische Tugend in ihrer vollendetsten Entwicklung zu be-sitzen (denn seine Aufgabe ist einfach die des Baumeisters, und die

5. D. h. ohne sittlichen Halt.

6. Die Übertragung setzt den Begriff dessen voraus, was Aristotelesund das Hellenentum unterTugend" (ägerß) verstand. Es ist der vollendetsteZustand, dessen irgend ein Ding und Wesen fähig ist. (Vergl. Biese, a.a. O.S. 239.) Daß hier an Ethisches nicht zu denken sei, lehrt das Folgende(8 6 ).