Erstes Buch. Zweites Kapitel.
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10. Das lebende Geschöpf nun besteht zunächst aus Seele undLeib, von denen das eine von Natur das Herrschende, das anderedas Beherrschte ist. Es versteht sich dabei, daß, wenn von der An-gabe der natürlichen Beschaffenheit die Rede ist, die Dinge in ihremNormalzustände angesehen werden müssen, und nicht in ihrer Abnor-mität. Ein an Leib und Seele vollkommen gesunder Mensch mußdaher Gegenstand der Betrachtung sein, und bei diesem trifft unsereBehauptung zu, wogegen bei vcrdorbenenoderverkümmerten Menschender Leib oft über die Seele zu herrschen scheint, weil sie in eineinkranken und naturwidrigen Zustande sind.
11. Man kann also, wie gesagt, zunächst in dem lebendenGeschöpf eine despotische und eine politische Herrschaft wahrnehmen;denn die Seele übt über den Leib eine despotische, die Vernunft aberüber die Leidenschaft die Herrschaft des Staatsmannes und desRegentenwobei einleuchtet, daß der Gehorsam, den der Leib derSeele, und den der affeltvolle Teil der Vernunft und dem verständigenTeile leistet, naturgemäß und im Interesse beider, geteilte Herrschaltaber oder gar Umkehrung des ganzen Verhältnisses für alle schädlich ist.
12. Es waltet übrigens beim Menschen in dieser Hinsicht das-selbe Verhältnis ob, wie auch sonst bei den Tieren. Die zahmenTiere sind hinsichtlich ihrer Natur besser als die wilden, und es istihnen allen vorteilhaft in den Dienst des Menschen zu treten, weilihnen so Erhaltung zu teil wird. Ferner hat das männliche Geschlechteine natürliche Überlegenheit, gegen das schwächere weibliche gehalten:das eine herrscht, das andere dient, ein Verhältnis, das sich not-wendig bei dem ganzen menschlichen Geschlechts so vorfindet.
13. Alle Wesen nun, die so weit von einander stehen, wie dieSeele vom Leib und der Mensch vom Tier (in dieser Lage aberbefinden sich alle, deren Bestimmung der Gebrauch ihrer körperlichenKräfte und deren beste Leistung eben nur dieser Gebrauch ist) — allediese sind von Natur Sklaven, und die über sie, wie vorhin angegeben,ausgeübte Herrschaft liegt vorwiegend in ihrem Interesse, ganz wie
7. Vergleiche hierüber die oben erwähnte Abhandlung von B ernap sS. 177.