58
Aristoteles, Politik.
dem wir daher eine reiche Anzahl von Bruchstücken besonders ausder, bei weitem am vollständigsten übriggebliebenen „Athener-politie" vorfinden. Auch scheint es, als ob dies Lexikon nicht ineine sehr spate Zeit zu setzen sei, da es keinen Schriftsteller enthält,der nachweislich über Tibe'rius hinausginge. Über die Gesamt-zahl der Politiken aber muß uns Cicero's Zeugnis heute völliggenügen, der sich in der angeführten Stelle so ausdrückt: „Wirhaben durch Aristoteles Kenntnis gewonnen von den Sitten, An-ordnungen und Staatseinrichtungen fast aller Staaten nichtnur der griechischen, sondern auch der nichtgriechischen Welt, undTheophra'stus hat auch noch die Gesetze hinzugefügt."
Außer diesem Zeugnis des Cicero gibt es aus dem Altertumkein allgemeines Zeugnis über den Inhalt des Politieemverkes.Wir müssen uns daher lediglich an die übriggebliebenen Bruch-stücke halten und nicht außer acht lassen, daß wir auf diesemWege immer nur eine beschränkte Übersicht des Inhalts gewinnenkönnen, welche indessen trotz ihrer Beschränkung einen in Er-staunen setzenden Reichtum verrät. Es ist keine Übertreibung,wenn Niebuhr^" behauptete, daß „diese Darstellung der Ge-schichte und Verfassung von mehr als hundert und fünfzigStaaten" die nämlichen Vortrefflichkeiten gehabt, die Aristoteles'naturhistorische Schriften auszeichnen; denn dies gehe aus dem,was daraus erhalten sei, namentlich aus der am besten erhaltenenatheniensischen Politie hervor. „Es läßt sich dies", fügt dergroße Gelehrte hinzu, „auch nach den Beurteilungen ver chiedenerVerfassungen — (der kretischen, der spartanischen und sanderer)ermessen, welche die Politik enthält"; denn diese Urteile werdenauf Grund der überall durchscheinenden, in das geringste Detail"herabsteigenden Kenntnis der Institutionen und Bräuche jener
10. Römische Geschichte I, 14.
11. Aristoteles hatte sogar Sammlungen darüber, in welchen Städtendas frühe Heiraten gestattet und üblich war, wie aus unserer Politik(VIII, 14, 4) hervorgeht.