Einleitung. Zweites Kapitel.
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einem ähnlichen Worte verschriebene Ausdruck „158 Verfassungenidiotischer Städte", der in dieser Form ganz unverständlich istund der sich bei dem anonymen Biographen des Menage findet(noXuel«? tSiw-rixüiv), im Sinne von politisch selbständigen
Städten zu verstehen. Übrigens wird das Werk im Altertumvon allen denjenigen, die es zitieren, höchst selten mit seinemGesamtnamen „Politiken des Aristoteles", sondern überwiegendnach den einzelnen Politiken angeführt. „Aristoteles sagt re. inder Politie der Akarnaüien, der Tarenti'ner, der Athener", — sooder ähnlich lautet die Zitierweise. Nur der Geograph Stra'bon,einer der zuverlässigsten und schätzbarsten Schriftsteller des Altertums,der das Politieenwerk viel häufiger und durchgreifender benutzteals er angibt, braucht einmal den Ausdruck^: „Dies beweisendie Politiken des Aristoteles", die er zu dem Zwecke, seine An-sicht über das Le'legervolk zu begründen, durchsucht und daselbstseine Ansicht in fünf Politiken des Werkes bestätigt gefundenhatte. Es ist daher wohl anzunehmen, daß dasjenige, was schonbei weniger umfangreichen Schriften im Altertum vorkommt,nämlich daß der Besitzer nicht alle Teile oder Bücher derselbenbesitzt und gelegentlich einen Freund bittet, ihm mit diesem oderjenem Buche derselben auszuhelfen, — daß dies bei diesem großenSammelwerke ebenfalls der Fall war, in dessen vollständigen Be-sitz nur sehr reiche Privatleute oder öffentliche und fürstlicheBibliotheken gelangten. Su'lla und Cicero besaßen cs gewißvollständig, und Strabon, der unter Tibe'rius eine Studienreisenach Nom unternahm, konnte in den römischen Bibliotheken dazugelangen. Ebendaher entnahm es auch wohl außer JulliusPo'llux, dessen achtes Buch nach Hemsterhuys' Annahme ausden Politiken ausgezogen ist, — jener Vale'rius Harpokra'tion,der in seinem Lexikon der zehn Redner das Werk für den Zweckrednerischer und geschichtlicher Ausdrucksweisen benutzte und bei
9. Strabon, Erdbeschreibung VIII, 321.