Einleitung. Erstes Kapitel.
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„ein Geschlechter" — pa-tri'eins') machten die souveräneBürgerschaft aus. Daneben aber befand sich ebenfalls seit uralterZeit, und zwar fast in allen griechischen Staaten, nach der schönen,aber lange nicht hinreichend genutzten Entdeckung Niebuhrs eineVersammlung von eingeborenen Freien mit bürgerlichem Rechte,aber nicht zu den Staatsämtern noch zur Verheiratung mit denGeschlechtern berechtigt. Dies ist die „Landschaft", von den Deut-schen „die Gemeinde", von den Griechen „De'mos", vonden Römern xlstzs genannt. Die „Gemeinde", ursprünglichteils aus denjenigen zusammengetreten, welche sich bei der Grün-dung der Stadt oder später der Kolonie nur untergeordnet be-teiligt hatten, oder gebildet aus der umwohnenden, von denStädtegründern unterworfenen und infolge geschlossener Verträgein ihren Sitzen belassenen Bevölkerung, hatte ihre eigene Kon-stitution und gegen den von den souveränen Geschlechterstämmengebildeten Staat wohl gewisse Verpflichtungen, aber keinen wirk-lichen Mitgenuß an demselben. Der Staat konnte, so selten dasauch vorkam, wohl Fremde in die Bürgerschaft aufnehmen, aberdiese Aufgenommenen, die Pfahlbürger (weil sie rvitUin tlrspuls, in der Nähe des Pfahlwerks, an der Mauer wohnten,während die „Geschlechter" in der Stadt und zwar meistens amMarkte wohnten) erhielten vom Staate nur Zivilbürgerrecht;denn sie in die Geschlechter und Stämme aufzunehmen, warebenso unmöglich, als die ein für allemal feste Zahl dieserRäume zu vermehren. Es fällt uns heute schwer, dieseVorstellungen richtig zu fassen. Zn Nordamerika z. B., woes gar keine einheimische Bevölkerung gibt, ist es mit Aus-nahme der Wahl des Präsidenten gleichgültig, wie lange manim Lande ist. Es ist dort, wenn man gethan und gezahlthat, was zur Gewinnung des Bürgerrechts nötig ist, keinUnterschied zwischen dem Abkömmling von den ältesten Kolo'nenund dem, der eben aus dem Schiffe gestiegen ist. Gleichwohl
* Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland ü'ker a'lleö.s Langmschridtsche B. gr. u. röm. Kl. ; Bd. 23; Lfrg. 9.) Aristoteles IV. 3