Einleitung. Erstes Kapitel.
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nicht zu verachtende Offenbarung ihrer Bewohner, die wir eben-falls mit wenigen Zügen zeichnen wollen.
IV.
Wenn man den antiken und insbesondere den griechischenStaat verstehen will, so muß man zweierlei ins Auge fassen,welches beides ihn von den modernen Staaten scharf unterscheidet.Der erste Unterschied ist ein allgemeiner und überaus wichtiger.Der alte Staat ist absolut, der Staat unserer Zeitist es nicht. Der Staatsangehörige verlangt heute vom Staatenur Rechtsschutz, und damit kehrt er dem absoluten Staate schonden Rücken. Es handelt sich hierbei auch nicht um eine bestimmteStaatsform, wie wir etwa von absoluter Monarchie im Gegensatzzu der konstitutionellen reden, uns auch wohl die Republik alsdie freieste Staatsform, verglichen mit jenen, denken; sondern eshandelt sich um das Wesen des Staates, gleichviel, in welcherForm er erschien. Der griechische Staat bestimmte den ganzenMenschen. Der Mensch war in der wahrhaft antiken Zeit ganzin den Bürger aufgegangen, das Leben war überhaupt für ihnnur lebenswert, wenn er Mitglied einer bestimmten Staats-gemeinschaft, wenn er Bürger war. War er dies nicht, so konntenihn keine Tugend, keine Schönheit, kein Reichtum, keine Bildungfür diesen unglücklichen, und verlor er gar das Bürgerrecht, fürdiesen furchtbaren Verlust entschädigen. Der Verlust des Bür-gerrechts war eine ganz andere Frage, als der Verlust des Heimats-rechtes bei uns, der allerdings einem Individuum manche Ver-legenheiten bereiten oder das Entziehen der Nationalkokarde,welches jemand um einen Teil seiner staatsbürgerlichen Rechtebringen kann. Wer bei uns nicht gerade sehr politisch disponiertist, was fragt er viel nach dem Bürgerrecht I Er kann sich durcheine seinen Neigungen entsprechende Thätigkeit auf anderen zahl-reichen Lebensgebieten schadlos halten. Er kann, wenn er reich