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Vor der Hand und zwar durch längere Zeit muß Ungarn und Siebenbürgen reinMilitärisch regiert, dabei aber wie schrn crwäbut alles vermieden werden, was dieAufregung des Adels und durch ihn die der Massen steigern könnte.
Durch diese rein militärische Regierung werden die Furchtsame» ermnthigt undder Großzahl der Rebellen der erwünschte Vorwand geboten, sich von der hochverrätbe-rischcn Sache Koffnth's und seiner Genossen loszusagen.
Ans diesen Gründen und auch darum, weil die Slovaken besonders des nordwest-lichen Ungarns noch gar nicht zu einem nationalen Bewußtsein erwacht sind, vielmehrin manchen Gegenden gegenwärtig noch gemeinsame Sache mit der Rebellenparteimachen und sich im allgemeinen in dem gegenwärtigen Kampfe ganz passiv »nd indo-lent benehmen, ließ ich die beiliegende Mititär-DistrictS-Eintheilnng entwerfen, »ndhabe solche mit meinem nntcrthänigsten Vorträge vom 23. d. M. Z. 44 U. L. 8.Seiner Majestät zur Allerhöchsten Kenntnis gebracht. Durch diese, bloß die geogra-phische Anreihnng und keine 'Rationalität besonders berücksichtigende Eintheilnng wirdder Rcbcllcn-Regicrnng alle Gelegenheit benommen, ans die Volkömasse, besonders desungarischen Stammes, noch mehr erregend cinznwirkcn.
Sind die Slovaken einmal ans den Punkt gebracht, daß sic gleich den Eroate».Serben »nd Siebenbürger Sachsen um die Lostösnng von Ungarn, um eine selbstän-dige innere Verwaltung sowie um die Unterstellung unter das österreichische Ministerin,»bittlich werden, dann erst dürste es zeitgemäß sein, in die ethnographische Mititär-Di-strietS-Einthcilung überzngchcn, weil dann die Gefahr einer allgemeinen Volkserhebungwirksam nicht mehr möglich ist.
Wenn indessen über die künftige Organisation und Eiutheilung Ungarns und Sie-benbürgens definitive Beschlüsse gefaßt und von Seiner Majestät sanctionirt sein werdenund zugleich die gänzliche Entwaffnung des Landes bewirkt, auch die Pacification des-selben bis zu einem gewissen Grade erreicht »nd das Volk zur Vernunft und Ruhewieder znrückgekehrt sein wird, dürste es auch noch während deö Belagerungszustandesdieser beiden Länder möglich erscheinen, eine Militär-Districts-Einthcilnng nach Natio-nalitäten zu bilden, wen» man nämlich eine solche für die Zukunft in ihrem ganzenUmfange als nothwcndig betrachtet, die dann in ihrer E'intheilnng bei Eintreten derpolitischen Civil-Verwaltung fortbestehen könnte. Doch verdient der Umstand Berücksich-tigung, ob eine ethnographisch-pokitisch-administrative Verwaltung Ungarns und Sie-benbürgens, wenn sie sogleich in's Leben treten gemacht würde, nicht gleiche Gelüste inmanchen anderen, ans verschiedenen Zungen bestehenden Provinzen Hervorrufen dürste.
Jedenfalls muß ich mir aber erlauben zn bemerken, daß bei dieser beabsichtigtenBehandlung des Königreiches Ungarn cs um so unerläßlicher erscheint, in allen andere»Provinzen ohne alle Rücksicht aus die revolntiouaircn Tendenzen mit jener Entschieden-heit und Energie gleichzeitig cinznwirken, mit der nnnmchr in Ungar» vorgcgangcuwird, weil mir dann der Umbau der Monarchie nicht nur allein gleichförmig, sondernauch mit einer sicheren Bürgschaft für die Zukunft begonnen werden kann.
Zn,» Schlüße erlaube ich mir noch zu bemerken, daß die Abscndnng des HofrathcsFrcihcrrn von Geringer als k. Hofcominissär nach Siebenbürgen eben so viel Mißtrauenbei de» Ungarn, Szcklcrn »nd Walachcn erregen dürste, als die Ernennung des HerrnFcldniarschall-Licntcuants Baron Pnchner znm bevollmächtigten k. Eou»uissär alle Par-teien mit Befriedigung erfüllte. Baron Geringer gehört mütterlicher SeitS dem sächn-schen Stamme an, und darin erblicken alle übrigen Stämme eine Verletzung ihrer Na-tionalität.