AVUNDT.
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hervorheben, den Gegenstand eines nicht endendenStreites. Aber Vertheidiger und Gegner der Willens-freiheit können bis in die Ewigkeit streiten, ohne einanderzu verstehen, wenn keine Partei sich auf die Gründe deranderen einlassen will. Der eine sagt: Ich habe dasinnere Gefühl meiner Freiheit, folglich hin ich frei; derandere: Da alles von Gesetzen beherrscht wird, so mussauch die Freiheit Gesetzen unterstehen, denn sonst würdeder ursächliche Zusammenhang der Welt aufgehoben.
Nun sagt uns unser Bewusstsein nur, dass wir ohneinnern oder äussern Zwang zu handeln vermögen,nicht aber, dass wir ohne Ursache handeln. Wenn alsoder Fatalist behauptet, der Wille sei ohne Zwang, folg-lich auch ohne Ursache, so vergisst er, dass Zwang undUrsache zwei verschiedene Begriffe sind; der Zwang exi-stirt nur da, wo ein Widerstand stattfindet. Wir könnennicht sagen, die Erde sei gezwungen sich zu bewegen,aber wir können sagen, der Mensch sei gezwungen zusterben. Gleichwohl gehorchen beide einem Naturgesetze,und der Unterschied ist nur der, dass der Mensch alsselbstbewusstes Wesen den Tod fürchtet und sich gegenihn sträubt.
Dass jeder Willensact eine Ursache hat, steht un-zweifelhaft fest. Wollten wir auch von dieser absehen,so haben wir doch nicht das Recht weder sie zu leugnen,noch, wie bisweilen geschehen ist, sie zu dem Beweisezu benutzen, dass der Wille eine erste Ursache, einprimum movens ist. Denn man trägt bei diesem Schlüssenur den Thatsachen Rechnung, welche das Bewusstseinuns liefert, ohne vorher untersucht zu haben, ob diesesuns auch alle Thatsachen liefert, oder oh nicht vielmehrauch hier gewisse Ursachen den Willen unbewusstbestimmen.