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Thätigkeit des Fürsten und von den Erfolgen dieser Anstrengung.Die Grenzen sind nach allen Seiten gesichert, die Nachbarn sind durchFurcht oder guten Willen befreundet, zu Lande geht ein blühenderHandel ununterbrochen fort, zur See hat man die Herrschaft inHänden, die Einkünfte sind bedeutend durch ansehnliche Tribut-zahlungen der Saracenen. Gottfried erstreckt seine Sorge nach allenGrenzen des Reiches, von Askalon bis zum See Genezareth: nochin seiner letzten Krankheit, kurze Zeit vor seinem Tode, unternimmtman nur auf seine Angabe die Belagerung von Caiphas.
Dazu kommen endlich noch die Nachrichten, die in den Assisenvon Jerusalem über Gottfrieds organisirende Thätigkeit sich finden,und die Reihe lobpreisender Zeugnisse wäre meines Wissens er-schöpft. Ich kann die Anführung und Prüfung derselben nicht unter-lassen, so wenig sichere Ausbeute ich daraus auch zu erlangen ver-mocht habe, obgleich sie Willen als Sage ankündigt und Schlosserals erweislich irrig bei Seite schiebt?) Denn Willen läßt sie trotzseines Eingangs als historische Quelle gelten, Schlosser verschweigtseinen Beweis und scheint mir auch zu scharf zu richten, alle Uebrigenaber, Aeltere wie Neuere, haben kein Bedenken getragen, sie alsglaubwürdig anzunehmen, bis das vorliegende Buch und gleichzeitigPaulin Paris 1841 sehr bestimmte Einwendungen erhoben.
Es wird nun in den Assisen erzählt ch, Gottfried habe nachseiner Wahl zum Herrn des Königreichs mit Beirath der Fürsten,Barone und weisen Männer die vaterländischen Rechtsgewohnheitenseiner Unterthanen sammeln lassen und daraus die Gesetze für dasReich Jerusalem ausgewählt; mit großer Pracht habe man sie aus-geschrieben, das Mannscript in eine Kiste gelegt und diese neben dasheilige Grab zur Verwahrung gestellt. Von Gottfried wie von seinen
1) Willen Kreuzzügc I., e. 13. init. Schlosser Weltgeschichte III, 1 x. 154.Text: Gottfried führte in seinem neuen Reiche die Gebräuche und Sitten seinerHcimath als Gesetze ein, wenn er sie auch nicht aufschricb. Hots ää: die ganzeSache, so weit sie Gottfried angeht, ist erweislich irrig oder falsch, darüber liestman am Besten Ilallnin visv ob ILnroxs sto. Hällam scheint mir aber ge-rade entgegengesetzter Meinung, er führt eine Reihe von Communen auf undsetzt dann hinzu: , älter als sie alle ist aber die nach den Assisen in Jerusalemgegründete.
2) L.SS. enr. snp. o. 1, 3, 4.