feindlichen Linie?) Das Joppesche Thor liegt nicht weit vom Meere,dorthin drängte mit wilder Gewalt die ganze Masse der Fliehenden;aber hart waren die Christen hinter ihnen, und an der Küste empfingsie bereits das Schwert der Provenzalen. Der Verlust der Ge-schlagenen belief sich nach den geringsten Angaben auf 30,000Mann, wovon 2000 in dem Thore erstickt und zertreten und mehrnoch in den Meereswogen umgekommen sein sollen?) Das Lagerfiel auf der Stelle in christliche Hände mit allen Vorräthen, Schätzenund Kriegsgeräth; der Wesir eilte die Stadt zu verlassen, un-mittelbar hernach sah man auch die ägyptische Flotte die Ankerlichten und das Weite suchen. Der Sieg war in jeder Hinsicht ent-scheidend.
Albert, der sonst in diesen Theilen seines Buches sich ziemlichgenau an das geschichtliche Factum hält, gestaltet den Vorgang derSchlacht in mehreren Punkten um. Gottfried, sagt er, nahm seineStelle in der Schlachtordnung vor dem Stadtthore ein; nach denübrigen Berichten und der Natur des Locales ist das eine völligeUnmöglichkeit. Eine andere Erzählung, einzig zum Ruhme des Herzogserfunden, knüpft er an das strenge Verbot aller Plünderung, welchesschon am 13. erlassen worden war?) Nachdem die Feinde geschlagensind, meldet er, werfen sich die Christen in das Lager und aus dieunglaublich reiche Beute; sogleich kehren die Aegypter wieder um unddas Schicksal des Tages droht sich zu wenden. Da bricht Gottfried,der am Gebirge den Nachtrab führt — die Stellung am Thore istschon wieder vergessen — zur Hülfe hervor, rafft mit strengenWorten die Zerstreuten zusammen uud treibt die Saracenen zum'zweiten und jetzt entscheidenden Male in die Flucht?) Wie gesagt,
1 ) Otssta I. e.
2) Albert, Ekkehard und aller Orten.
3) Auch dies Verbot hat er umgestaltet, der Herzog und die übrigen Fürstenhätten es gegeben, Abschneiden der Hände und Füße sei Strafe des Uebertretersgewesen. Nach der Beschaffenheit des Heeres ist das höchst unwahrscheinlich;weit mehr empfiehlt sich die Angabe der Gesten und Raimund's, der Patriarchhabe das Verbot gegeben und Excommunication als Strafe der Widersetzlichkeitausgesprochen.
4) H.id. x. 288.