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stieg der Ruf seines Gehöröls natürlich in hohem Maße, obwohlalle anderen wirklich Tauben nutzlos derselben Procedur unter-worfen wurden. In allen jenen Fällen hätte eine genaue Prü-fung die Spuren des Gehörs vorher aufgefunden, hätte demAberglauben und Charlatanismus keinen Vorschub leisten lassenund dem immerhin erfreulichen Resultat den verderblichen Anstrichdes Wunderbaren genommen.
Aber es gibt noch eine andere große Kategorie von Men-schen, die ein ebenso unzweifelhaftes Recht auf die allergenauesteHörprüfung haben, es sind dies die Soldaten. Denn unterdiesen zum Theil weniger gebildeten jungen Männern findet sicheine nicht unbedeutende Zahl von solchen, die ohne selbst davonKenntniß zu nehmen, ohne sich an etwaige Schmerzen aus derKindheit her zu erinnern, bereits eine namhafte Einbuße anHörkraft erlitten haben. Es kann jemand sehr wohl für dentäglichen Umgang, für ein gewohntes Geschäft, in einem be-schränkten Verkehr hinreichende Hörkraft besitzen und dennochnicht den Anforderungen genügen, die während des Feldzuges,in den verschiedensten Situationen an die Sinnesschärfe zueigener und zur Sicherheit der Kameraden gemacht werden.Auch hiebei kann man nur durch eine sorgfältige Hörprüfungeine Norm finden, damit die weniger feinhörigen Jünglingestets nur zu denjenigen Truppenkörpern eingereiht werden, beidenen solche Anforderungen an die Feinheit des Sinnes fortfallen.
Aber auch hiemit sind noch nicht die Fälle erschöpft, beidenen es im praktischen Leben darauf ankommt, die Gehör-fähigkeit nach gewissen Normen abgrenzen zu können. Ich er-innere an die Interessen der Lebensversicherungs-Gesellschaften,an die vielfachen Fragen, welche vor Gericht in dieser Rücksichtzum Vortheil oder zum Schaden der Parteien aufgeworfen wer-den können und einer möglichst präcisen Erledigung bedürfen.
(6SS)