IV
7. April 1524 (nicht erst Mitte Juni, wie Seidemann S. 39angiebt; vgl. Nebe in der Zeitsclir. des Harzvereins XX, 153)mit. einer aufgeregten Volksmenge einen Zerstüruugszug gegendie benachbarte Wallfahrtskapelle Maiderbach mit ihremwunderthiitigen Marienbilde. Unter Berufung auf 5. Mos. 7, 5.verbrannte nach mancherlei Unfug das stürmende Volk dieKapelle. Bald darauf hielt Münzer auf dem Allstedter Schlosseim Beisein des Kurfürsten Friedrich von Sachsen und seinesBruders, des Herzogs Johann, eine Predigt, welche er auchim Drucke ausgehen liess. Es ist die S. 24 Note 1 angeführte„Auslegung des 2. Kapitels Daniels“, worin er die Fürstenzum gewaltsamen Vorgehen gegen das Papsttum auffordertund ihnen zuruft: „Darum dass die Wahrheit recht an denTag gebracht möge werden, da müsset ihr Regenten, Gottgebe ihr thuts gerne oder nicht, euch halten nach dem Be-schluss dieses Kapitels, dass derNebucadnezar hat den heiligenDaniel zum Amtmann gesetzt, auf dass er möchte rechte guteUrtheil vollführen“; er droht ihnen, dass Gott sie selber miteiner eisernen Stange unter die alten Töpfe schmeissen werde;die Freunde des Evangeliums aber ermuntert er: „Seid nurkeck, der will das Regiment selber haben, dem alle Gewaltim Himmel und auf Erden gegeben ist!“
Diese Predigt schickte der Schösser Zeys, dem MünzersAuftreten doch jetzt anfing bedenklich zu werden, am 20. Julian den kurfürstlichen Hofprediger Spalatin mit einem Briefedes Inhalts, „dass von grossen nothen sei, dass MagisterThomas verhört werde, und zwar, dass es forderlich und baldgeschehe, wie [ich] uf nächst auch Doctor Brucken [dem kur-fürstlichen Kanzler] hie bericht habe, dass er sich beklagt,man wolle ihn nit hören noch verhören, und wird seine Lehrealso hie umb ausgebreit unter dem gemeinen Mann, dodurchsie sich auch rotten, und mit der Predigt darauf dringt. Esist gross Zeit, die Sach mit der Verhör fürzunehmen; danngeschiehts nicht, so ist contemptus principum vorhanden, istzu besorgen, dass sich das Volk mit Haufen zusammen wirdwerfen, wie er dann öffentlich prophezeit. Das wird Plackenund Rauben und ein solicher Unlust in dieser Art werden,dovon nie ghort. Darumb kehrt Fleiss an, dass ein Tag zueiner öffentlichen Verhöre angesetzt w'erde, zu erfahren, ob