und vielleicht wahrscheinlicher, 23 ) dafs jene Berichte demCapitulare vorangingen, bei der Abfassung desselben als An-haltspunkte dienten und dann allerdings vielleicht auch nochden mit der Inspection der Güter beauftragten Waltboten alsMuster-Formulare und als Instruction mitgegeben wurden.
VI. Was den Verfasser des Capitulare de villis anlangt,so ist es nicht unwahrscheinlich, dafs der um die Kloster-güterverwaltung seiner Zeit hochverdiente und mit der Ab-fassung königlicher Verordnungen wohlvertraute Benedic-tiner-Abt Ansegis von St. Waudrille (Fontanella) als Re-dacto r gerühmt werden darf, 24 ) unbeschadet des unzweifel-haft anzunehmenden Interesses und aktiven Antheils desgrofsen Kaisers und Königs an dem Zustandekommen seinerLandgüterordnung.
VII. StofF-Aiiordimng mul -Uebersiclit. 25 )
Die Aufeinanderfolge der siebenzig einzelnen Para-graphen (capitula, c.) des Capitulare (C.) ist in den seltenstenFällen durch den Zusammenhang des Stoffes systematischbestimmt, sondern ziemlich unübersichtlich und vielleichtnicht der ursprünglichen Anordnung entsprechend; dafs dieHandschrift die einzelnen Paragraphen nicht in der richti-gen Ordnung wiedergebe, vermutliet Boretius (a. a. 0. S. 82),
23 ) Vgl. Gareis a. a. 0. S. 232 u. 233. Nach einer freundlichen Mit-theilung des Herrn Dr. Victor Krause in Berlin ist das Breviar(Boretius Capit. I S. 250) von einer früheren Hand als das Capitulare,beide aber sind von einer fast gleichzeitigen Hand corrigirt und ebenfallsfast gleichzeitig sind die Randglossen, welche sich auf die Mafse undGewichte beziehen. S. nächste Anmerkung.
24 ) Die Gründe für die Wahrscheinlichkeit obiger Annahme s. Gareisa. a. 0. S. 235—238. Ueber Abt Ansegis als missus siehe VictorKrause in den Mittheilungen des Instituts f. Österreich. Gesch.-Forsch.XI, S. 28S No. 73, S. 289 No. 85. Die in voriger Anmerkung erwähntenRandglossen über die Mafse und Gewichte sind vermuthlich denEtymologien von Isidor entnommen, eine Vermuthung, welche VictorKrause nahelegt. Ansegis von Fontanella besafs dieses "Werk Isidor’s,wie aus seiner zu Gunsten des Klosters Flavigny getroffenen letztwilligenVerfügung hierüber hervorgeht. S. Pertz SS. II, p. 300.
25 ) Die Erklärung der in diesem Abschnitte und in den Anmerkungenvorkommenden Abkürzungen siehe Seite 21, 22.