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Geschichte der Juden.
Note). Nun setzt Jbn-Adhari Balkin's Tod (in dem von citirten PassusS. 84, in das Jahr der Hegira 456 — 1064. Nach einer andern Lesart (beiII. 502 Ho. 15) war es im Jahre 454 — 1062. Die Schwankungberuht auf der Verwechselbarkeit der arabischen Ziffern 4 und 6. War Josephin Verdacht, den Prinzen Balkin im Jahre 1064 oder 62 vergiftet zu haben,so mutz er damals schon Wesir gewesen sein. ist genöthigt, zu einer
gewaltsamen Interpretation der Stelle zu greifen, um seine Annahme von derzwanzigtägigen Dauer von Joseph's Wesirat durchzuführen. Die Stelle, wosich das Albajan auf einen früher gegebenen Bericht über Balkin beruft(niri llipn n 2 ), soll nämlich nicht von Jbn-Adhari, sondern von dem Referenten(Jbn u'l Khatib) angebracht worden sein — und zwar, weil der Ersters sichsonst widersprechen würde, da er doch Samuel den Vater zum Urheber derVergiftung mache. Da aber auch der zeitgenössische Geschichtsschreiber Jbn-Hajan Balkin durch Joseph umkommen lässt, so legt sich I)o 2 z- die Thatsacheso zurecht, datz Vater und Sohn in Verdacht der Vergiftung gestandenhätten (das. S. 100 Note 3): I-ss äsrnisrss parolss (ovpn ns) sont ci'Ibno'l Hs-tib sb non ä'Ibn-^.Hmri. Haus avons vu plus Iis.nl gsus ä'sprsses äsrnisi sntsur, es Int Israsil (Lsrnnsl) gni srnpoisonns Loloüüin.Osxsäant si nons svons i)isn rsnän Iss xsrolss ci'Ii>n-1Isiz-sn. est sntsnrsttssts gns (konsonl xrit pari ü est snaxoisonnsnasnt. Ist das Allesnicht gezwungen? In diesem Sinne ist der Widerspruch nicht zu lösen.
Die Lösung muß auf einem andern Wege gesucht werden. Jbn-Hajansagt: Joseph sei Balkin's Vergifter gewesen (d. h. nach dem Verdachte), Jbn-Adhari führt dis Vergiftung ein Mal auf den Sohn und das andere Mal aufden Vater zurück. Liegt hier nicht offenbar eine Verwechselung des Vatersmit dem Sohne vor? Dergleichen Ungenauigkeiten sind bei den arabischenChronikschreibern gar nicht selten. Hat doch Jbn-Khaldun, oder sein Ge-währsmann, soweit die beiden Nagrela, Vater und Sohn miteinander ver-wechselt, daß er erzählt, Samuel sei hingerichtet worden (bei Munk, HotiosS. 101): „Er (Badis) setzte über sein Reich seinen Katib und den Katibseines Vaters Jsmael Jbn-Nagrela (Samuel), den Dsimmi (Juden), dannzüchtigte er ihn und ließ ihn hinrichten im Jahre 459 — 1066." So wieJbn-Khaldun, so haben auch seine Vordermänner, Jbn u'l-Katib, Jbn-Adhariund selbst Jbn-Hajan die Thatsachen von Vater und Sohn confundirt. Icherinnere noch einmal daran, daß Jbn-Hajan, wenn auch Zeitgenosse, dochnicht Augenzeuge der Vorfälle in Granada war, welche die zwei jüdischen Wesirebetrafen.
Wir müssen noch weiter gehen. Das Datum von Samuel's Tod, das derLetztere nach Jahr Monat und Tag angiebt: in der zweiten Dekade desMonats Moharram im Jahre 459 Ipwrn': von nw nsnbs ne>vbs '->
n'nllvonsi), ich sage, dieses ganz genaue Datum kann nicht dem Vater, sondernmuß dem Sohne angehören. Warum sollten sich die Araber den TodestagSamuels eingeprägt haben! Es war keineswegs eine so außerordentliche Be-gebenheit! Kannte doch nicht einmal Abraham Jbn-Daud, der ein leben-digeres Interesse an Samuel Nagid hatte, als der arabische Chronograph,dessen Todestag, da er ihn sonst angegeben hätte! Joseph's gewaltsamer Toddagegen, der einen Umschwung im Staate Granada hervorbrachte, über dendie rechtgläubigen Mohammedaner und Granada's politische Feinde Schaden-freude empfanden, konnte den Arabern Spaniens denkwürdig sein. Man