Maimuni's gutachtliche Bescheide.
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keineswegs Mohammedaner in das Judcnthum einweihen; weil sie dieGöttlichkeit der Bibel nicht anerkennen, so finden sie stets Widersprüchedarin mit dem ihnen aus dem Koran Bekannten, und so könnte eszu Gehässigkeiten führen Obwohl Maimuni die Anhänger desIslam als Verehrer eines einzigen Gottes hochstellte, die damaligenChristen dagegen mit ihrem krassen Trinitätsglanben und ihrer Bilder-verehrnng als Götzendiener betrachteteso sprach er sich doch gegendiese wegen ihres Verhaltens zur Bibel milder aus.
Vermöge seiner tiefen Talmudkenntnisse, seines Charakters undseines Rufes scheint Maimuni in demselben Jahre (1177) officiellals Rabbiner von Kahira anerkannt gewesen zu sein ^). Mit neunBeisitzern bildete er das Rabbinatscollcgium. Dieses Amt betrachteteer als ein heiliges Priesterthum, und verwaltete es mit Gewissen-haftigkeit und Umsicht. Wo er Mißbräuche gewahrte, stellte er sichmit aller Entschiedenheit vor den Riß. Als er wahrnahm, daß rabba-nitische Frauen in fast allen egyptischen Gemeinden bei ihren Reini-gungsbädern karäischen Bräuchen folgten, verordnete er mit demCollegium, daß sie dieselben einstellcn und sich nach talmudischer Vor-schrift richten mögen. Da sie aber aus Gewohnheit und Hang nach
U Das. Nr. 50 und ausführlicher M. b. Maimon hebr. Beil. a. a. O.iWsrst ba-Lsbsruaä, Nssxonsura an den Proselyten Obadia, Brief-sammlung x. 4-1 f. verglichen mit -laä bs,-0bo,8o,bo. bi.Iab.ot Tpboäll Lars.Absch. IX. in den uncensirten Ausgaben und enthalten in Parchi's Xaltor p. 33.
°) In der Gutachtensammlung Nr. 152 ist eine Verordnung Maimuni'sund des Rabbinatscollegiums mitgetheilt, die er nur als anerkannter Rabbinererlassen haben kann. Diese Verordnung trägt ein Datum, das aber jedenfallscorrumpirt ist. Das Datum lautet nämlich 4977 Xsra Lluuäi — 1217, aber indiesem Jahre war Maimuni bereits todt. Zacuto hat dagegen das Datum4947 — 1 187 (lloobasiil sä. Uilixovsbi x. 221). Aber auch diese Zahl kannnicht richtig sein; denn cs ist unglaublich, daß Maimuni erst nach inehr dennzwanzigjährigem Aufenthalt in Egypten Anstoß an karäischen Bräuchen inner-halb der rabbanitischen Gemeinden genommen haben sollte. Geiger emeudirtdie Zahl in 4927 (Zeitschrift II. 132 Note, M. b. M. 58). Allein 1107 warM. in Egypten selbst noch eine obscure Person, wie aus Bcnjamin's Still-schweigen über ihn hervorgeht. Will man darüber zu einiger Gewißheit gelangen,so muß man die Corruptel in dem Datum der Xsra Lslsusläururn suchen,deren sich M. bedient. Das erstgenannte Datum würde also lauten - -n,
das bei Zacuto: Die Zahl r: ist also jedenfalls festzuhalten. Nun ist
das p im ersten Datum gewiß zu streichen, liest man nun o statt: r oderwas nicht so ferne liegt, so hat man das Datum 1488 8sb — 1177.
Früher darf mau die Verordnung nicht ausetzen, weil M. erst in der erstenHälfte der siebziger Jahre Anerkennung gefunden hat, und später nicht ausdem angegebenen Grunde. — Im Ms. der Responsen sind mit M. noch 9gezeichnet (M. b. M a. a. O.).