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6 (1894) Geschichte der Juden vom Aufblühen der jüdisch-spanischen Kultur (1027) bis Maimunis Tod
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Geschichte der Juden.

welche des Glaubens waren, er werde aus dem Grabe auferstehen.Die Juden Südarabiens wurden aber an vielen Orten in Folge dessenin Geldstrafe genommen').

Erst nach und nach wurde Maimuui's Größe erkannt und an-erkannt. Im Jahre 1175 galt er bereits als entscheidende rabbinischeAutorität, und es wurden an ihn religiös-gesetzliche Anfragen gerichtet,was immer als Zeichen allgemeiner Anerkennung gelten kannst. DerRabbiner R. Ephraim von Tyrus ließ sich von ihm ein Gutachtenertheilen, daß er, obwohl vermögend, als Talmudkuudiger von denGemeindelasten frei seist. Nach Ephraim's Tod wendeten sich dessenJünger, obwohl Stocktalmudisten, die von Wissenschaft keine Ahnunghatten, an Maimuni mit Anfragen über verschiedene talmudischePunkte, welche dieser mit tiefer Sachkenutniß in gedrängter Kürze,wie seine Art war, beantwortet hat (Sommer 1177 st. Nur dreiunter diesen Anfragen haben einiges Interesse; über den Grenzumfangdes heiligen Landes, und inwiefern astronomische Kenntnisse Wichtig-keit für das Judenthum haben. Die letzte beantwortete Maimuninatürlich aus seiner Vorliebe für Wissenschaften: daß der Talmudmit Recht die Kenntniß des gestirnten Himmels empfehle, weil mandaraus die Größe Gottes erkennen könne. In der Beantwortungder ersteren dagegen zeigte Maimuni, obwohl er in Palästina gelebthat, daß er keine Ahnung von Geographie hattest. Er war imHimmel heimisch, aber auf Erden fremd. Die dritte der Anfragenvon Seiten der Jünger Ephraim's war mit Bezug auf einen talmu-dischen Ausspruch: ob ein Jude einen Christen oder Mohammedanerzum Verstäudniß der heiligen Schrift unterrichten dürfe. Maimunibeantwortete diese Frage dahin, daß es wohl gestattet sei, Christenim Judeuthum zu unterrichten, weil sie die heilige Schrift, gleich denJuden, als göttlich anerkennen, und nur Manches darin verschiedendeuten; von ihnen sei insofern kein Mißbrauch zu befürchten; mög-licherweise sei eine Bekehrung zu erwarten. Dagegen dürfe man

st Maimuni's Sendschreiben an die Provenyalen.

2) Maimuni's Briefsammlung x. 51 f. und Maimuni's Rechtsgutachten(1?ssr lla-Oor) Nr. 151.

st Mose Alaschkar's Rechtsgutachten Nr. 19. Da R. Ephraim 1177 bereitstodt war, so fällt dessen Anfrage an Maimuni vorher.

st lieber die Bescheide an die --re-bn vergl. Mose b. Maimon hebr.

Beil. VH Note und Anmerkungen S. 64. Es sind im Ganzen 32 Nummern,die in der übersetzt gedruckten maimunischen Gutachtensammlung in Unordnunggerathen sind. Die Letzte ist Nr. 53 das. welche das Datum 1488 8sl.1177trägt; sie behandelt eine astronomische Frage.

st In der Gutachtensammlung Nr. 4.