Maimuni's Schreiben in Betreff der Zwangsmuselmänner. 269
Mekka, der heiligen Stadt der Mohammedaner, werde in deren TempelKaaba, ein Götze, verehrt. Außerdem habe Mohammed 52000 Judenumbringen lassen. Ist nun der Islam ebensogut wie Heidenthnm —so folgerte der unbekannte Schriftsteller — so finde darauf die tal-mudische Vorschrift Anwendung, wegen Zwanges znm Götzendienstmüsse jeder Jude das Märtyrerthum bestehen, und wer sich dem ent-ziehe, sei als ein Apostat zu betrachten.
Diese Schrift scheint eine bedeutende Aufregung unter den heim-lichen Juden in Afrika hervorgebracht zu haben. Die Gewissenhaftenfühlten sich von einer Sündenlast erdrückt, die Menge wurde nochmehr schwankend, ob sie nicht lieber vollständig zum Islam übergehensollte, da sie, bei noch so peinlicher Beobachtung, doch nun einmaldem Götzendienst fröhne und ein sündhaftes Leben führe, für welcheskeine Vergebung zu erwarten sei. Maimuni, welcher das ganze Ge-wicht der Beschuldigung gegen sich und seine Leidensgenossen fühlteund für die üblen Folgen besorgt war, sah sich veranlaßt, eine Gegen-schrift abzufassen, welche das Verfahren der Scheinmohammedanerrechtfertigen sollte. Es war sein erster Schritt in die Oeffentlichkeit,und diese Erstlingsarbeit trägt schon vollständig den Stempel seinesHellen, den Gegenstand nach allen Seiten hin beherrschenden Geistes.Sie stellte neue Gesichtspunkte auf, welche dem Eiferer entgangenwaren, und ist so schlagend gehalten, daß sie Jedem dieselbe Ueber-zeugung beibringt. Maimuni ging in dieser Vertheidignngsschrift, dieer für Jedermann leserlich in arabischer Sprache verfaßtes, wie derEiferer, an den sie gerichtet war, vom talmudischen Standpunkte aus,bewies aber aus augezogenen Belegen das gerade Gegentheil.
Er führte zuerst den Beweis, daß theilweises Uebertretcn derPflichten des Judenthums noch immer nicht Abfall von demselbenfew Die^ götzendienerischen Israeliten in der Zeit der Prophetenseien stets als Glieder des Gottesvolkes betrachtet worden. Ein hoch-verehrter Mischnahlehrer R. Mei'r, hatte sich zur Zeit der Verfolgungals Heide verkappt und, auf die Probe gestellt, verbotene Speisengenossen. So wäre R. Meir, nach der Meinung dieses Ueberfrommen,ein Apostat und Heide gewesen. Ferner sei es aus dem Talmudbekannt, daß R. Elieser b. Hyrkanos als Christ angeklagt und eineAeußerung gethan hat, welche den Richter über sein Bekenntnißzweifelhaft ließ; also wäre derselbe nicht als Zeuge zulässig gewesen!„Wir aber," so fährt Maimuni fort, „wir huldigen mit nnserm Thun
h Der Titel derselben lautet iMsrst lln - Laliöiimä oder Llnnuinr Hcl-änsvli Iin-Lollsrn; die Abhandlung ist abgedruckt in Geiger's Mose b. Maimonund in Edelmann's Obsmäs. Olsnnss,.