Verfolgung der Juden in der Rheingegend. 229
Landfrieden, den der Kaiser vor seinem Zuge nach dem Morgenlandeanordnete, waren auch die Juden eingeschlossen. Den Geistlichen undMönchen legte er ans Herz, das Volk nicht gegen die Juden zu Hetzen;aber Gelder mußten diese doch zum Kreuzznge hergeben ^).
Trotzdem wiederholte sich unter Friedrichs Nachfolger, Heinrich IV.,eine gräßliche Scene in der Rheingegend. Ein geisteszerrütteter Judehatte in einem Anfall von Raserei einem christlichen Mädchen in Neußvor den Angen vieler Anwesenden den Hals abgeschnitten (1. Febr.1194'). Statt den Unzurechnungsfähigen unschädlich zu machen,tödteten die anwesenden Christen nicht nur denselben, sondern auchsechs der angesehensten Gemeindeglieder, darunter auch einen Tossa-fisten Samuel b. National, flochten ihre Leichname aufs Radund stellten sie vor der Stadt aus. Damit sich noch nicht begnügend,verhafteten die Richter nach fünf Tagen, an einem Sabbat, Mutter,
Ephraim von Bonn, S. 12.
2) Ephraim von Bonn a. a. O. hat bei diesem Factum in dem vorliegen-den Texte ein offenbar corrumpirtes Datum. Es soll vorgefallen sein:rovr ^2 pL'ni.n i-mo 'm; aber das genannte Jahr (1187) war kein Schaltjahr.Joseph Kohen (in Draslr du-Laolm) hat dafür — >1197; allein auchdieses ist unrichtig, denn die angegebenen Tage differiren allzusehr von derJahresform. Ohnehin befolgt Ephraim ganz sichtlich eine chronologische Reihein seinen Erzählungen, und so kann er unmöglich ein Factum von 1197 vorein anderes von 1196 gesetzt haben. Wenn die Monat- und Wochentage stimmensollen, so bietet nur die Jahresform '"-pnn — 1194 das Richtige. Da aber der7. Adar niemals auf einen Montag fallen kann, so hat man -nsa 'na statt "ozu emendiren. Für das zweite Tagesdatum in derselben Erzählung existirenzwei Lesarten (im Text: nuv orr wimb coro und bei Joseph
Kohen: s'"v). Man muß dafür setzen. Zunz hat alle diese kalen-
darischen Schwierigkeiten übersehen und setzt das Factum nach der Kopie 1197(synagogale Poesie, S. 26). — Joseph Kohen in ülrnsll llu-Luolls, und nachihm neuere Annalisten setzen in die Zeit Friedrich Barbarossa's den Vorfallvon drei Christenknaben in Wien, die unter dem Eise umgekommen und derenTod die Richter den Juden zur Last gelegt haben, so daß der Kaiser sie inKerker werfen und dreihundert derselben verbrennen ließ, bis die Wahrheitans Licht kam. Auch Manasse b. Israel in „Rettung der Juden" und Ouräosolas sxosllsuoius äs los Usbrsos p. 410 haben diesen Vorfall, geben abernur den Namen eines Kaisers Friedrich ohne bestimmtes Datum an. Aus demUmstande, daß Ephraim von Bonn dieses Martyrium verschweigt, und daßFriedrich Barbarossa keine Gerichtsbarkeit in Wien hatte, darf dieser Vorfallnur unter Friedrich III. aus dem Hause Oesterreich gesetzt werden. DoctorEck aus Ingolstadt in seiner judenfeindlichen Schrift: „Aus Juden büechlein'sVerlegung" (1541) theilt dieses Factum mit unter Erzherzog Albrecht vonOesterreich, Anno 1420, daß dieser dreihundert Juden wegen angeblich er-mordeter Christenkinder hinrichten ließ. Der Jrrthum stammt aus Alfonso deSpina's Vortulibiura trägt., vergl. B. VIII. g S. 132. Anmerk.