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6 (1894) Geschichte der Juden vom Aufblühen der jüdisch-spanischen Kultur (1027) bis Maimunis Tod
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Behandlung der nordfranzösischen Juden.

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als ein sehr reicher Jude, Cresselin, ans der Champagne nachParis übersiedelte. Halb durch Ueberredung und halb durch Zwangkehrte Cresselin in das Gebiet der Gräfin zurück, und der Vertragwegen Auslieferung der Juden wurde erneuert ^).

So verloren die Juden des nördlichen Frankreich seit PhilippAugust eines ihrer kostbaren Menschenrechte, die Freizügigkeit. Währendsie früher wie die Ritter sich nach Belieben hier oder da niederlassendurften, wurden sie seit dieser Zeit wie Leibeigene an den Geburtsortgefesselt. Wanderten sie aus, so zog der Landesherr ihre unbeweg-lichen Güter zur Strafe ein und veräußerte sie. Anfangs konnten dieJuden sich nicht darein finden, und die rabbinische Autorität dieserZeit, R. Isaak der Aeltere, bestimmte, daß kein Jude die gewaltsamerWeise confiscirten Güter kaufen dürfe, und wenn er sie gekauft, demEigenthümer ausliefern müsse ^). Nach und nach wurde aber dieseGewalt zum Gesetz. Aber nicht nur das Recht der Freizügigkeitwurde ihnen genommen, sondern auch das Eigenthumsrecht.DasVermögen der Juden gehört dem Baron" ^), das war der leitendeGedanke in der nordfranzösischen Gesetzgebung in Betreff der Juden.Der König und die Barone gestatteten sogar den Juden, hohe Zinsenzu nehmen (zwei Deniers vom Livre die Woche), weil es ihnen zuStatten kam. In der Beschränkung, welche Philipp August mit Guidovon Dampierre und der Herzogin von Trohes den jüdischen Kapitalistenauflegten, war ihr eigner Vortheil noch mehr, als der der christlichenSchuldner bedacht. Die Schuldscheine sollten nur von einem Notarausgestellt und mit dem öffentlichen Siegel versehen sein, das in dieHände von zwei Notabeln niederzulegen sei. Dadurch konnte der Herrvon dem Umfang der Geldgeschäfte Kunde erhalten. Von jedem ab-geschlossenen Geschäfte erhob der Landesherr eine hohe Abgabe (Osns).Wenn noch verordnet wurde, die Juden dürften keine Kirchengeräthein Pfand nehmen, so fehlte die Klausel nicht: es sei denn, daß derKönig selbst oder die Barone sie verpfänden. Die Juden hatten nurnoch Werth durch das, was sie besaßen; sie wurden immer mehr alsrenteutragende Leibeigene behandelt, die nach dem Verhältnis) ihrerErgiebigkeit und Tragfähigkeit höher oder niedriger veräußert werdenkonnten. Ein Edelmann verkaufte der Gräfin von Champagneseinen ganzen Besitzan Sachen und Juden" ^). Freilich waren dieJuden dadurch mehr vor Vertreibung und Verfolgung gesichert, weil

st Lrusssl a. a. O.

st lossakot zu Uaba Xarua p. 58 a.

st Uss rusublss aux juiks sout au barou.

st Lrusssl a. a. O.