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6 (1894) Geschichte der Juden vom Aufblühen der jüdisch-spanischen Kultur (1027) bis Maimunis Tod
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Jbn -Daud.

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Uebungen wie Sabbat, in erinnernngsreichen Zeichen, Gebeten, insymbolischen Handlungen, wie Phylakterien (Tephillin), Thürkapselnmit Gottesnamen. Eine zweite Klasse der vom Judenthum ausgestelltenPflichten präge gewisse Tugenden ein, namentlich strenge Gerechtigkeitund Gewissenhaftigkeit das Haupt aller Tugenden Versöhnlichkeit,Neidlosigkeit und Feindesliebe, die ihre Wurzeln in der Demuth haben.Das Verhältniß des Familienhanptes zu Frau, Kindern und Diener-schaft regle eine dritte Klasse von Vorschriften nach den Grundsätzendes Rechts und der Liebe. Eine vierte große Gruppe schreibe dasVerhalten des Bürgers zum Staate und zum Mitbürger vor; siedringe auf Nächstenliebe, Gerechtigkeit im Verkehr, Sorge für Schwacheund Leidende, das Allervollkommenste gegenüber dem, was die philo-sophische Ethik lehrt. Es gebe endlich noch eine fünfte Klasse vonGesetzen, deren letzter Grund nicht leicht einleuchtet, wie die Opfer-und Speisegesetze (die Ritualien, Lolmmigot). Diese fünf GruppenVon Pflichten seien einander ungleich an Wichtigkeit, so daß die Glaubens-lehre die allerhöchste, die Ritualien die niedrigste Stufe einnehmen,daher diese auch von den Propheten öfters nachgesetzt worden seien st.Von einem andern Grundprinzip ausgehend, gelangte Jbn-Dand zueinem andern Resultate als sein Gesinnungsverwandter Jehnda Halevi.Während nach diesem die rein rituellen Vorschriften das Grundwesendes Judenthums ausmachen, um die prophetische Natur lebendig zuerhalten so. S. 129), haben sie nach jenem eine nur untergeordneteBedeutung. Aber wie sehr Jbn-Dand die Ritualien, die er in seinSystem nicht nnterzubringen wußte, unterordnete, so verwahrte sichdoch seine Frömmigkeit dagegen, als wenn er sie gering achtete. DerMensch soll forschen, aber nicht grübeln und das nicht für bedeutungs-los halten, was sich seinen Begriffen entzieht. Der Gläubige müssebedenken, daß, da auch die Klasse ritual-religiöser Vorschriften vondemselben Gesetzgeber stamme, der sich auf eine so wunderbare Artgeoffenbart hat, sie nicht bedeutungslos sein könne "),

Das von Gott geoffenbarte Judenthum bestimme Lohn fürBeobachtung der Gesetze und Strafe auf deren Uebertretung, es setzealso die Willensfreiheit des Menschen als gewiß voraus. AbrahamJbn-Daud begnügt sich aber nicht mit diesem Gegebenen, er willdiese für die Sittlichkeit und Religiosität wichtige Lehre begründenund die Gegenansicht entkräften, als wenn die Freiheit des Menscheneine Schmälerung der göttlichen Allwissenheit wäre. Er geht davonaus, daß Gottes Wissen, indem es ein vollkommenes ist, auch die

st Das 99 102. st Das. 192, 3.