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6 (1894) Geschichte der Juden vom Aufblühen der jüdisch-spanischen Kultur (1027) bis Maimunis Tod
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Seine Religionsphilosophie.

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des Gemeinwesens anzusehen, wie denn auch eine Räuberbande desRechts und der Billigkeit nicht entrathen kann, wenn sie sich nichtauflösen will. Den Kern des Judeuthums bilden vielmehr dieR eli g i o n s P fli ch t e u, die dazu geeignet sind, das göttliche Licht,die göttliche Gnade, die fortdauernde prophetische Erweckung imisraelitischen Volke zu erhalten^).

Obwohl die eigentliche Bedeutung der Religionsgesetze demmenschlichen Denkvermögen entzogen ist, entzogen sein soll, spiegelesie doch in ihnen die Weisheit ihres Urhebers ab. Das Jndenthumschreibe weder ein einsiedlerisches Leben, noch asketische Kasteiung vor,sei überhaupt Feind des brütenden Tiefsinns, es verlange vielmehrvon seinen Bekennern freudige Stimmung. Es weise jeder Seelen-thätigkeit und jeder Herzensregnng Maß und Begrenzung zu underhalte dadurch das Einzelleben und das Gesammtleben der Nationin harmonischem Gleichgewicht. Ein Frommer im Sinne des Juden-thums flieht weder die Welt, noch verabscheut er das Leben undwünscht sich den Tod, um alsbald znm ewigen Leben zu gelangen,versagt sich nicht die Lebensfreuden, sondern ist ein gerechter Herrscherüber sein Gebiet, den leiblichen und seelischen Organismus. Er theiltjeder Kraft des Leibes und der Seele das Gebührende zu, hütet sievor Mangel und Ueberfluß, macht sie dadurch gefügig und gebrauchtsie dann als willige Werkzeuge, um die hohe Stufe des in Gottwurzelnden, höheren Lebens zu erzielen").

Nachdem Jehnda Halevi den hohen Werth des religiösen Thunsgefunden hatte, war es ihm ein Leichtes, das talmudische Jndenthumgegenüber dem Karäerthum zu rechtfertigen und ihm auch dem Islamund dem Christenthnm gegenüber einen höheren Glanz zu verleihen.Sobald die Religionsgesetze, die Ritualien des Judenthums, Hebelsind, um die göttliche Gnade und die prophetische Natur des israelitischenVolkes stets wach und thätig zu erhalten, so dürfen sie nicht beliebigausgelegt, nicht willkürlich geübt, sondern müssen von vorn herein festund unverrückbar geregelt werden. Die Regelung gebe die talmudischelleberlieferung, welche die feine Grenzlinie zwischen dem erlaubtenund unerlaubten Thun genau verzeichne. Das Karäerthum ist selbstgenöthigt, eine Tradition anzunehmen, aber es ist nicht folgerichtig,verwirft das Eine und nimmt das Andere ohne Grund und leitendesPrinzip an. Daher komme es, daß die karäischen Autoritäten übermanche wichtige Punkte des Judenthnms verschiedener Ansicht sind^).

fl Das. III. 48. 2) Das. II. 1 5.

fl Das. 2338.

Graetz, Geschichte der Juden. VI.

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